Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Randbedingungen richtig definieren

Die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfordert die sorgfältige Definition von Randbedingungen, um den aktuellen Zustand und zukünftige Marktentwicklungen angemessen abzubilden.

Die Länge des Betrachtungszeitraums, die zukünftige Energiepreissteigerung, aber auch die Berücksichtigung von Zinsen sind wesentlich für die Beurteilung des ökonomischen Vorteils einer energetischen Modernisierung. Dabei können je nach Datenlage, Kenntnisstand und Blickwinkel unterschiedliche Randbedingungen ausgewählt werden.

Statische Verfahren berücksichtigen nur wenige dieser Randbedingungen, Preissteigerung und Kalkulationszins werden z.B. nicht berücksichtigt. Eine bessere Orientierung bieten dynamische Verfahren, die über die Randbedingungen verschiedene zukünftige Entwicklungen (u.a. Steigerung der Energiepreise) in die Betrachtung einbeziehen. Sensitivitätsanalysen mit unterschiedlichen Szenarien z.B. für Energiepreissteigerungen können im Einzelfall sinnvoll sein.

Im Gesetzgebungsverfahren lagen Begleituntersuchungen der Bundesregierung vor; die dabei zugrunde gelegten Randbedingungen finden sich hier.

Folgende Randbedingungen können beispielhaft für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand gewählt werden. Im Einzelfall kann die Wahl anderer Randbedingungen sinnvoll oder notwendig sein.

Randbedingungmögliche Festlegungen
Betrachtungszeitraum

Technische Lebensdauer der Maßnahme
oder pauschal:

Lebensdauer der Maßnahmesiehe Tabelle "Technische Lebensdauer"
Kalkulationszins (nominal)
  • Höhe der individuellen Kreditzinsen oder
  • Orientierung an der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank oder
  • pauschal z. B. 4.0 %/a (nominal)
Energiepreis
Energiepreissteigerung
  • Orientierung an offiziellen Prognosen oder
  • pauschal: e. g. 2.4 %/a (nominal)
Inflationsrate1.0 %/a (nominal)