Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Berücksichtigung der Inflationsrate

Bei dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen kann mit nominalen (nicht inflationsbereinigten) oder mit realen (inflationsbereinigten) Zinsen und Preissteigerungsraten gerechnet werden. Die Vorgehensweise muss jedoch bei der Ermittlung der Kosten und bei der Ermittlung der Einsparungen gleich sein!

Als Inflation bezeichnet man die allgemeine Preissteigerungsrate, mit der sich zukünftige Auszahlungen verteuern. Sie ist für die Berechnung der Folgekosten relevant, aber auch für die Verteuerung zukünftiger Investitionen. Je höher die Inflationsrate ist, umso lohnender ist es, Investitionen vorzuziehen, die eigentlich erst später erforderlich wären.

Um von möglichen Schwankungen der allgemeinen Inflationsrate abzusehen, kann eine Berechnung auf der Basis realer Preise und Zinsen (inflationsbereinigt) vorteilhaft sein. Für die vergleichende Beurteilung von Energiesparinvestitionen ist es jedoch unerheblich, ob mit nominalen oder mit realen Kosten gearbeitet wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Ansatz für alle Maßnahmenvarianten und Kostenansätze derselbe ist.

Die Inflation wird bei der Berechnung der Annuitätenfaktoren und der Ersatzinvestitionsfaktoren berücksichtigt.