Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Planung

Bei der Planung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen müssen Wechselwirkungen zwischen Gebäudehülle und Anlagentechnik beachtet werden. Je besser die energetische Qualität der Gebäudehülle ist, umso kleiner können die Anlagen zur Wärmeversorgung dimensioniert werden. Überdies ist bei geringerem Wärmebedarf erneuerbare Energie oft wirtschaftlicher einsetzbar. Bereits im Vorfeld einer Modernisierung ist zu überlegen, ob Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden können oder ob sie in einer bestimmten Reihenfolge auszuführen sind. Dazu sind folgende bauliche und rechtliche Voruntersuchungen notwendig und sinnvoll:

  • Untersuchung der weiter genutzten Bauteile auf Tragfähigkeit und Schäden (u.a. Durchfeuchtung),
  • Klärung der technischen Machbarkeit von z.B. Anschlussdetails und Aufbauhöhen,
  • Abschätzung des Folgeaufwandes von Einzelmaßnahmen, z.B. Anpassung Dachüberstand bei Fassadendämmung,
  • Abklärung von baurechtlichen Vorgaben, Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz und
  • Analyse von Kopplungsmöglichkeiten von Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen und energetischer Modernisierung.

An viele Modernisierungen der thermischen Gebäudehülle sind Anforderungen des GEG geknüpft. Ein Katalog einschlägiger Veränderungen und der Anforderungswerte für diese Maßnahmen ist in Anlage 7 des GEG enthalten. Diese Anforderungen sind als Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der renovierten Bauteilfläche formuliert. Sie sind dann nicht verpflichtend, wenn die von der Maßnahme betroffene Teilfläche 10 % der Gesamtfläche des jeweiligen Bauteils beim betroffenen Gebäude nicht überschreitet.

Alternativ kann auch nachgewiesen werden, dass

  • ein Wohngebäude nach durchgeführter Renovierung den Primärenergiebedarf des in Anlage 1 beschriebenen Referenzgebäudes um nicht mehr als 40 % überschreitet und sein spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust die Grenzen, die dafür in § 50 Absatz 2 gegeben sind, einhält, bzw.
  • ein Nichtwohngebäude nach durchgeführter Renovierung den Primärenergiebedarf des in Anlage 2 die beschriebenen Referenzgebäudes um nicht mehr als 40 % überschreitet und die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten seiner Hüllflächenelemente 125 % der in Anlage 3 dafür angegeben Höchstwerte (gerundet auf die erste Nachkommastelle) um nicht mehr als 40 % überschreiten.

Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sollten folgende Größen und Rahmenbedingungen auf der Grundlage von Bestandsdaten, Vorentwürfen oder Konzepten ermittelt werden:

  • das energetische Einsparpotenzial unter realistischen Annahmen,
  • die Baukosten und darin eingeschlossen separat die durch das GEG bedingten Mehrkosten,
  • die zu erwartende Lebensdauer der Maßnahme und
  • laufende Kosten für Inspektion, Wartung, Reinigung (und – wenn relevant – separat die durch das GEG bedingten Mehrkosten).

Aus der Perspektive des Bauherren oder der Planer ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weiter gefasst und kann/sollte neben durch das GEG bedingten Mehrkosten auch folgende Aspekte umfassen:

  • Aufwendungen für Instandsetzung, Rückbau und Entsorgung (Erfahrungs- und Vergleichswerte),
  • ggf. Fördermöglichkeiten und
  • Planungs(mehr)aufwand für energieeffiziente Konzepte.