Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Energieeinsparung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Berechnung des Bedarfs an Primärenergie (nicht erneuerbar) gemäß den Vorgaben des GEG dient in bestimmten Fällen als Nachweis für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und in der Regel auch als Nachweis bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln für die energetische Modernisierung. Die Berechnung des Bedarfs an (gelieferter) Endenergie dient primär für die diesbezügliche Angabe sowie die Klassifizierung in Energiebedarfsausweisen.

Für die Berechnung der Energieeinsparung nach GEG werden normierte Randbedingungen angesetzt. Diese sind im GEG und den anzuwendenden Normen (DIN V 18599-10, DIN V 4108-6, DIN V 4701-10) festgelegt. Beim Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude stellt die "Norm-Berechnung" sicher, dass jeweils die gleichen Bedingungen vorliegen.

Die Ergebnisse der "Norm-Berechnung" können deutlich von den realen Verbrauchswerten abweichen. Die tatsächlichen Randbedingungen unterscheiden sich von den angenommenen Normbedingungen, bei Wohngebäuden z. B. hinsichtlich:

  • Innenraumtemperaturen
  • Außentemperaturen
  • Lüftungsverhalten
  • Verbrauch an Warmwasser

Sind für die Bilanzierung bestehender Gebäude Eingangsgrößen (z.B. der exakte U-Wert der vorhandenen Konstruktion) nicht bekannt, können in bestimmtem Rahmen Ersatzannahmen getroffen werden. Dazu liegen amtliche Bekanntmachungen vor. Die Berechnung des Energiebedarfs gemäß GEG wird durch Fachingenieure oder Architekten durchgeführt. Diese verfügen über spezielle Berechnungssoftware und sind auch in der Lage, als zusätzliche Leistung eine realitätsnahe Abschätzung von Energieverbrauch und Einsparpotenzial vorzunehmen.