Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Ermittlung der Energieeinsparung

Um das Einsparpotenzial bei Heizenergie und Energiekosten ermitteln zu können, muss die eingesparte Menge an (gelieferter) Endenergie abgeschätzt oder berechnet werden. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an die Gesamteffizienz eines Gebäudes beziehen sich hingegen auf den Primärenergiebedarf, (nicht erneuerbar). Beide Werte sind im Energieausweis angegeben.

Die mögliche Energieeinsparung ergibt sich aus dem Vergleich des Energieverbrauchs vor und nach einer Modernisierung oder im Vergleich verschiedener Modernisierungsvarianten als (gelieferte) Endenergie.

Die Ermittlung kann mit unterschiedlicher Detailtiefe und anhand verschiedener Datenquellen erfolgen. Die Einsparung wird in Abhängigkeit von der Ausgangssituation und der gewählten Maßnahme(n) prognostiziert. Die Prognose erfolgt je nach Zielsetzung unter normierten und standortneutralen Randbedingungen (Normierte Berechnung nach GEG) oder unter nutzungsspezifischen und standortkonkreten Randbedingungen ("Individuelle Berechnung"). Bei einer realitätsnahen Betrachtung sind individuelle Randbedingungen vorzuziehen. Für eine erste Abschätzung der eingesparten Energiekosten ist auch eine überschlägige Ermittlung der Energieeinsparung nach "Faustregeln" möglich.