Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Äquivalenter Energiepreis: Ist es günstiger, Energie einzusparen als sie einzukaufen?

Die Berechnung des äquivalenten Energiepreises ist anschaulich und sehr gut für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von langfristigen Maßnahmen im Gebäudebestand geeignet. Es wird verglichen, ob es kostengünstiger ist, eine Kilowattstunde durch den Einsatz von Öl, Gas, Holz, Fernwärme oder anderer Endenergieträger zu erzeugen oder sie durch Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude einzusparen.

Die Ermittlung des äquivalenten Energiepreises, also der "Kosten für eine einsparte Kilowattstunde Endenergie", basiert auf der Annuitätenmethode. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch den Vergleich der Kosten je verbrauchter Kilowattstunde Endenergie mit den Kosten je eingesparter Kilowattstunde Endenergie. Sind diese Kosten geringer, ist die Maßnahme vorteilhaft. Der Betrag der Kosten pro eingesparter Kilowattstunde Endenergie kann auch als Grenzwert für die Höhe der Energiekosten interpretiert werden. Erreichen die Energiekosten dieses Niveau, werden die geplanten Maßnahmen wirtschaftlich (Break-Even-Energiepreis).

Es ist möglich und sinnvoll, neben den aktuellen Kosten für die verbrauchte Kilowattstunde Endenergie auch mittlere Energiekosten im Betrachtungszeitraum oder künftig erwartete Preisniveaus als Bewertungsmaßstab zu verwenden. Diese können je nach individueller Einschätzung variiert werden, ohne dass neue Berechnungen erforderlich sind.
Die „Kosten der eingesparten Kilowattstunde“ sind bei einem Energieträgerwechsel (z.B. von Öl zu Pellets) nicht sinnvoll anwendbar und auch für den Vergleich von Alternativen unter Optimierungsgesichtspunkten nur eingeschränkt geeignet. In diesen Fällen sollte daher besser der Kapitalwert bzw. die Annuität berechnet werden.

Berechnung der Kosten pro eingesparte Kilowattstunde Endenergie

Schritt 1 - Ermittlung der Endenergieeinsparung:

Die Ermittlung der Energieeinsparung ist unabhängig von der gewählten Methode der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Unter dem Menüpunkt Energieeinsparung sind unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten beschrieben. Als Ergebnis liegt ein Wert in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) vor.

Schritt 2 - Ermittlung der Investitionskosten für die Maßnahme(n):

Die Ermittlung der Modernisierungskosten ist unabhängig von der gewählten Methode der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Unter dem Menüpunkt Modernisierungskosten sind unterschiedliche Vorgehensweisen beschrieben. Kostenfunktionen für häufige Maßnahmen sind unter dem Menüpunkt Modernisierungsbeispiele zusammengestellt. Es ist zwischen den Vollkosten und den energiebedingten Mehrkosten einer Maßnahme zu unterscheiden.

Schritt 3 - Ermittlung der jährlichen Investitionskosten:

Um die Kosten durch die energetische Modernisierung mit der jährlichen Energieeinsparung vergleichen zu können, ist die Berechnung der jährlichen Kosten notwendig. Die Kosten pro Jahr werden unter der Annahme ermittelt, dass die Maßnahmen über einen Kredit finanziert werden. Die Laufzeit des Kredits entspricht dabei entweder der Lebensdauer der Maßnahme oder einer allgemeinen Empfehlung/Vorgabe. Häufig wird mit 20-30 Jahren gerechnet. Die angenommenen bzw. tatsächlichen Finanzierungskonditionen werden über einen Zinssatz in % ausgedrückt.

Aus Zinssatz und Laufzeit lässt sich der Annuitätenfaktor ermitteln oder auch aus der Tabelle Annuitätenfaktor abgelesen.

Werden die Baukosten mit diesem Faktor multipliziert ergeben sich die jährlichen Kosten während der Laufzeit in €/a. Dabei müssen auch die Folgekosten beispielsweise für Wartung und Instandhaltung berücksichtigt werden. Die Berechnung erfolgt nach dieser Formel:

jährliche Gesamtkosten für die Maßnahme (€/a) = Investitionskosten (€) * Annuitätenfaktor (1/a) + Folgekosten (€/a)

Schritt 4 - Ermittlung der Kosten für eine eingesparte kWh Endenergie:

Die Kosten für die Einsparung einer Kilowattstunde Endenergie werden z. T. auch als äquivalenter Energiepreis bezeichnet und folgendermaßen berechnet:

äquivalenter Energiepreis (€/kWh) = jährliche Gesamtkosten der Maßnahme (€/a) / jährliche Endenergieeinsparung (kWh/a)

Wird die Maßnahme in Zusammenhang mit einer Instandhaltungsmaßnahme durchgeführt („Kopplungsprinzip“), so sind als Gesamtkosten nur die auf die energetische Verbesserung entfallenden Kostenanteile zu berücksichtigen.

Es ergeben sich die Kosten für eine eingesparte Kilowattstunde Endenergie in €/kWh. Die Umrechnung des Ergebnisses in Cent pro (eingesparte) Kilowattstunde Endenergie erleichtert den Vergleich mit üblichen Energiepreisangaben. Zusätzlich geben die "Kosten für eine eingesparte kWh Endenergie" an, ab welchem Preis für die Endenergie eine Maßnahme als wirtschaftlich betrachtet werden kann.

Schritt 5 - Wahl der Vergleichsgröße:

Als Vergleichsgröße wird der derzeitige oder künftige finanzielle Aufwand für die Bereitstellung einer Kilowattstunde Endenergie herangezogen. Er lässt sich abschätzen oder rechnerisch ermitteln. Bei leitungsgebundener Energie (z.B. Gas, Fernwärme) sind Arbeits- und Leistungspreis zu berücksichtigen. Der mittlere Preis für eine Kilowattstunde Endenergie kann aus dem derzeitigen Energiepreis und einem sog. Mittelwertfaktor errechnet werden. Dieser lässt sich aus Zinssatz, Laufzeit und zukünftiger Energiepreissteigerung ermitteln oder aus der Tabelle Mittelwertsfaktoren ablesen.

Im Ergebnis liegt ein Vergleichswert in Cent / (genutzte) Kilowattstunde Endenergie vor.

Durchschnittlicher Energiepreis (€/kWh) = aktueller Energiepreis (€/kWh) * Mittelwertfaktor

Der mittlere zukünftige Energiepreis kann hier aber auch ohne Berechnung nach den Einschätzungen der Bauherren festgelegt werden.

Schritt 6 - Vergleich und Bewertung:

Der finanzielle Aufwand für die eingesparte Kilowattstunde kann dem Preis für die genutzte (bezogene) Kilowattstunde Endenergie gegenüber gestellt werden. Sind die Kosten für die eingesparte Endenergie niedriger, als die zu erwartenden Kosten für den Verbrauch von Endenergie im Betrachtungszeitraum, ist die Modernisierung wirtschaftlich. Zudem geben die "Kosten für eine eingesparte Kilowattstunde Endenergie" an, ab welchem Preis für die Endenergie eine Maßnahme als wirtschaftlich betrachtet werden kann.