Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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"Break-Even-Kosten": Wieviel darf die Maßnahme höchstens kosten, damit sie sich rechnet?

Für eine erste Einschätzung der Wirtschaftlichkeit muss die prognostizierte Energiekosteneinsparung durch eine Modernisierungsmaßnahme bekannt sein. Anhand dieses Wertes kann ermittelt werden, wie teuer die Maßnahme höchstens sein darf, damit sie sich rechnet.

Mit einer Break-Even-Analyse wird der Punkt ermittelt, ab dem eine Investition einen ökonomischen Vorteil erwirtschaftet. Bezogen auf die energetische Modernisierung bezeichnen die "Break-Even-Kosten" die maximal zulässigen Kosten für eine Maßnahme, die durch die prognostizierten Energiekosteneinsparungen im Regelfall noch gedeckt werden.
Die "Break-Even-Kosten" können sowohl statisch als auch dynamisch berechnet werden. Für die statische Berechnung werden neben den jährlichen Energieeinsparungen noch Angaben zu den aktuellen Energiepreisen und zum Betrachtungszeitraum gebraucht. Bei Maßnahmen an der Hüllfläche sind auch Annahmen zur Effizienz der Heizungsanlage zu treffen. Die so ermittelten (statischen) "Break-Even-Kosten" können mit den geschätzten (erwarteten) energiebedingten Mehrkosten der Maßnahme verglichen werden. Sind die erwarteten energiebedingten Mehrkosten kleiner als die "Break-Even-Kosten", rechnet sich die zusätzliche Maßnahme bereits ohne Energiepreissteigerung.
Für die dynamische Berechnung sind zusätzlich noch der Kalkulationszins und die zukünftige Energiepreissteigerung festzulegen.

Berechnung der Break-Even-Kosten (statisch)

Schritt 1 - Ermittlung der Endenergieeinsparung:

Die Ermittlung der Energieeinsparung ist unabhängig von der gewählten Methode der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Unter dem Menüpunkt Energieeinsparung sind unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten beschrieben. Als Ergebnis liegt ein Wert in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) vor.

Schritt 2 - Ermittlung der (aktuellen) Energiekosteneinsparung pro Jahr:

Die Energiekosteneinsparung wird berechnet, indem die im 1. Schritt ermittelte Einsparung an Endenergie mit dem Preis pro Kilowattstunde Endenergie multipliziert wird. Dieser lässt sich für einzelne Endenergieträger oder als Mittelwert ermitteln. Bei leitungsgebundener Energie (z.B. Gas, Fernwärme, Nahwärme, Strom) sind Arbeits- und Leistungspreis zu berücksichtigen. Für eine statische Ermittlung der jährlichen Kosten kann der aktuelle Energiepreis zugrunde gelegt werden. Die jährliche Kosteneinsparung beträgt damit:

Kosteneinsparung (€/a) = Endenergieeinsparung (kWh/a) * Energiepreis (€/kWh)

Schritt 3 - Ermittlung der maximal zulässigen Kosten für die Maßnahme(n):

Es wird ermittelt, welche Kosten maximal zulässig sind, damit sich die Maßnahme / das Maßnahmenbündel gerade noch rechnet ("Break-Even-Kosten"). Dafür wird die in Schritt 2 ermittelte Energiekosteneinsparung mit dem gewählten Betrachtungszeitraum multipliziert. Dies kann beispielsweise die Lebensdauer der Maßnahme sein. Angaben zur Lebensdauer für häufige Maßnahmen können in der Tabelle unter dem Menüpunkt Technische Lebensdauer abgelesen werden.

Schritt 4 – Abschätzung der erwarteten Baukosten:

Als Vergleichsgröße können erwartete Baukosten für die gewählte Maßnahme herangezogen werden. Als Quelle dafür können Kostenkennwerten aus der Literatur bzw. das Einholen von konkreten Angeboten dienen. Kostenfunktionen für häufige Maßnahmen sind auch unter dem Menüpunkt Modernisierungsbeispiele zusammengestellt.

Schritt 5 - Vergleich und Bewertung:

Die berechneten "Break-Even-Kosten" können den erwarteten Baukosten gegenübergestellt werden. Sind die erwarteten Baukosten kleiner als die "Break-Even-Kosten", ist die Maßnahme wirtschaftlich.