Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Wirtschaftlichkeitsrechnung – Auswahl der geeigneten Methode

Der wirtschaftliche Vorteil einer energetischen Modernisierung (Wirtschaftlichkeit) kann mit unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Diese können je nach Fragestellung des Bauherrn, Datenlage und Aufwand ausgewählt und angewendet werden. Zusätzlich ist es möglich und sinnvoll, den Mehrwert der Maßnahme z. B. in Bezug auf die Verbesserung des Wohnkomforts, die Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer, den Beitrag zu Werterhalt und Wertsteigerung, den Beitrag zu Klimaschutz und Ressourcenschonung in die individuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzubeziehen.

Methoden – Eingangsgrößen - Randbedingungen

In Abhängigkeit von der Methode müssen bestimmte Eingangsgrößen und Randbedingungen bekannt sein oder ermittelt werden. Oft werden auch Vergleichsgrößen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit herangezogen. Die Tabelle gibt hierzu eine Übersicht.

Methoden - Eingangsdaten - Randbedingungen Methoden Eingangsdaten Randbedingungen
Quelle: sol id ar Planungswerkstatt, Berlin

Die Wahl der konkreten Methode ermöglicht die Beantwortung individueller Fragestellungen. Möglich sind u.a. Antworten auf Fragen wie:

  • Wie viel darf die energetische Modernisierungsmaßnahme bei gegebener Energieeinsparung höchstens kosten? (Break-Even-Kosten)
  • Wie viel Energie muss die Maßnahme bei gegebenen Kosten mindestens einsparen? (Break-Even-Einsparung)
  • Wie schnell werden die Ausgaben für die energetische Modernisierung durch die Energiekosteneinsparung ausgeglichen? (Amortisationszeit)
  • Ist es günstiger, Energie einzusparen als zu verbrauchen? (Äquivalenter Energiepreis)
  • Ist die jährliche Belastung nach der Modernisierung (Kreditzahlung, geringe Energiekosten) geringer, als vor der Modernisierung (hohe Energiekosten)? (Annuität / annuitätischer Gewinn)

Einschränkungen bei der Methodenwahl

Prinzipiell sind Energieberater, Ausweisersteller, Eigentümer und Bauherren frei in der Wahl der Methode.

Ausnahmen:

  1. Berechnungen in Zusammenhang mit Anträgen auf Befreiung von Anforderungen
    Anträge auf Befreiung von Anforderungen werden zumeist wirtschaftlich begründet. Soweit die nach Landesrecht zuständigen Stellen entsprechende methodische Vorgaben machen, sind diese zu beachten. Der Gesetzgebung zum GEG lagen Begleitgutachten zugrunde, die die generelle Wirtschaftlichkeit gezeigt und sich dabei auf die Amortisationszeit-Methode gestützt und bestimmte Randbedingungen zugrunde gelegt haben. Dementsprechend sollte eine (z. B. aufgrund besonders hoher Investitionskosten) abweichende wirtschaftliche Situation im konkreten Einzelfall vorzugsweise mit gleicher Methode und konsistenten Randbedingungen berechnet werden.
  2. Angaben im Energieausweis zur Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsempfehlungen
    Soll auf Seite 4 der Ausweise eine (freiwillige) Angabe zur Wirtschaftlichkeit einer Modernisierungsempfehlung gemacht werden, so ist dafür eine bestimmte Form vorgesehen; dabei ist die Abschätzung der Amortisationszeit sowie des äquivalenten Energiepreises (der Kosten pro eingesparte kWh Endenergie) erforderlich.