Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Testreferenzjahre bei GEG-Berechnungen

Berechnungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden in der Regel mit statischen Verfahren (DIN V 18599, DIN V 4108-6/DIN V 4701-10) durchgeführt; diese Methoden sind hinsichtlich der klimatischen Bedingungen fest mit vorgegebenen statischen Klimadatensetzen verknüpft. Nur in zwei Ausnahmefällen wird auf dynamische Verfahren zurückgegriffen: für den Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes mittels Simulation und für die Ermittlung der relevanten Eigenschaften bestimmter innovativer Komponenten.

Für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes verweist § 14 GEG auf ein Verfahren nach der gültigen technischen Regel für die Berechnung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes (DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8). Danach wird neben dem Nachweis auf der Grundlage von Sonneneintragskennwerten auch die Durchführung von Simulationsrechnungen zugelassen. Für die Durchführung solcher Berechnungen werden Klimadaten in stündlicher Auflösung – so genannte Test-Referenzjahre – benötigt, die die Verhältnisse am Standort des Gebäudes hinreichend gut beschreiben; die Regeln für deren Auswahl enthält die Norm.

Aufgrund von § 33 GEG können Simulationsrechnungen auch zur Ermittlung der relevanten Eigenschaften von baulichen oder anlagentechnischen Komponenten verwendet werden, für deren energetische Bewertung weder anerkannte Regeln der Technik noch nach § 50 Absatz 4 Satz 2 GEG bekannt gemachte gesicherte Erfahrungswerte vorliegen. Auch dafür werden TRY-Datensätze benötigt.