Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Berechnungsregeln

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) adressierte Berechnungsregeln legen die Berechnungsweise und die Randbedingungen für die erforderlichen Nachweise fest. Sie sind strikt anzuwenden, zumal ansonsten die Anforderungen nicht hinreichend bestimmt wären.

Die externen Links auf dieser Seite führen auf die Inhaltsangaben / Kurzreferate der adressierten Normen (Beuth-Verlag).

>mehr über Zugangsmöglichkeiten zu den DIN-Normen

  • Als wesentliche Berechnungsnorm wird adressiert:
    DIN V 18599: 2018-09
  • Hinsichtlich bestimmter konkreter Berechnungsschritte werden auch die einzelnen Teile adressiert:
    DIN V 18599-1: 2018-09
    DIN V 18599-2: 2018-09
    DIN V 18599-4: 2018-09
    DIN V 18599-5:2018-09
    DIN V 18599-6: 2018-09
    DIN V18599-7: 2018-09
    DIN V 18599-8:2018-09
    DIN V 18599-9: 2018-09
    DIN V 18599-10: 2018-09
    DIN V 18599-11: 2018-09
  • Als temporär für Wohngebäude alternativ anwendbare Berechnungsnormen werden adressiert:
    DIN V 4108-6: 2003-06
    DIN V 4701-10: 2003-08
  • Als Regel für die Berechnung und Bemessung des sommerlichen Wärmeschutzes wird adressiert:
    DIN 4108-2: 2013-02
  • Als Regeln für die Bestimmung der Wärmedurchgangskoeffizienten und andere wärmtechnischer Bauteileigenschaften werden adressiert:
    DIN 4108-4: 2017-03
    DIN EN ISO 6946: 2008-04