Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Regelsetzung durch DIN

Technischen Regeln werden in Deutschland unter Beteiligung aller betroffenen Kreise im Wesentlichen durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) erstellt und durch den Beuth-Verlag herausgegeben. Bei der Normung handelt es sich um „Selbstverwaltung der Wirtschaft“. Auf Grund der Festlegungen in DIN 820 „Normungsarbeit“ haben die Normungsgremien sicherzustellen, dass allen betroffenen Kreisen Zugang zur Normungsarbeit gewährt wird.

Normungsarbeit

Das (DIN) ist die nationale Normungsorganisation Deutschlands und hat die Rechtsform eines einge­tragenen Vereins auf gemeinnütziger Grundlage mit Sitz in Berlin. DIN ist die deutsche Partnerorganisation in der Europäischen Normungsorganisation CEN und als solche verpflichtet, beschlossene europäische Normen (EN) in das deutsche Normenwerk zu übernehmen und entgegenstehende nationale technische Regeln zurückzuziehen.

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Arten von technischen Regeln

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielen folgende Arten von technischen Regeln eine Rolle:

Nationale Norm

Klassisches Ergebnis der Normungsarbeit mit nur nationaler Bedeutung; vollständiger Normungsprozess mit Konsensfindung.
Bezeichnet mit [DIN] + [Nummer]; Beispiel aus dem GEG: DIN 4108-4

Deutsche Ausgabe einer Europäischen Norm

Das Produkt Europäischer Normungsarbeit ist eine Europäische Norm (EN). Diese sind innerhalb bestimmter Fristen in das nationale Normenwerk zu übernehmen. DIN hat dabei die Federführung für die deutsche Sprachfassung.
Bezeichnet mit [DIN EN] + [Nummer]; Beispiel aus dem GEG: DIN EN 13053

Deutsche Ausgabe einer Europäischen Norm, die mit einer internationalen Norm identisch ist

Während eine internationale Norm (ISO) nicht zwingend in das nationale Normenwerk zu übernehmen ist, gilt für ISO-Normen, die mit CEN-Normen gleichlautend sind, dasselbe wie für reine CEN-Normen: sie sind ins nationale Normenwerk zu übernehmen.
Bezeichnet mit [DIN EN ISO] + [Nummer]; Beispiel aus dem GEG: DIN EN ISO 9972

Deutsche Vornorm

Eine Vornorm ist ein Ergebnis einer Normungsarbeit, „das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt, wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens oder mit Rücksicht auf die europäischen Rahmenbedingungen vom DIN nicht als Norm herausgegeben wird.“ (Zitat: DIN-Website) Bei den im GEG adressierten Vornormen liegt der Grund für die Herausgabe als Vornorm entweder ein abweichendes Aufstellungsverfahren (vor dem Hintergrund der Einbindung in den Gesetzgebungsprozess) oder eine Rücksichtnahme auf europäische Vorbehalte, insbesondere wegen der beabsichtigten Bearbeitung auf CEN-Ebene.
Bisher bezeichnet mit [DIN V] + [Nummer]; Beispiel aus dem GEG: DIN V 18599
Neue Bezeichnung [DIN SPEC] + [Nummer]; Beispiel aus dem GEG: DIN SPEC 15240

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