Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Gerichtshammer mit Paragraphenzeichen

Gebäudeenergiegesetz

In diesem Hauptmenü werden aktuelle Rechtsgrundlagen zum geltenden Gebäudeenergiegesetz zum Download angeboten und für die Adressaten erläutert.

Themen

Überblick zum GEG

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ beschlossen. Mit dem Gesetzespaket wurde in Artikel 18 a auch eine Änderung des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Novelle des GEG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzte zum 1. November 2020 das frühere Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das frühere Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
In diesem Bereich findet sich eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte des GEG.

Gebäudeenergiengesetz (verweist auf: Überblick zum GEG)

Auslegungen

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten in der Praxis einige Fragen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.
Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung des GEG zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Auslegungen (verweist auf: Auslegungen)

Amtliche Bekanntmachungen nach dem Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz sieht zu verschiedenen Sachverhalten amtliche Bekanntmachungen vor. Diese werden unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Maßgaben durch die zuständigen Ministerien im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die sechs zum GEG erlassenen Bekanntmachungen werden auf vier Unterseiten dargestellt und erläutert.

Bekanntmachungen (verweist auf: Amtliche Bekanntmachungen nach dem Gebäudeenergiegesetz)

Übergangsrecht

Mit Inkrafttreten der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird das Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 geändert. Dennoch ist aufgrund des Übergangsrechts zu erwarten, dass in näherer Zukunft in nicht wenigen Fällen auch weiterhin die älteren Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen.

Gebäudeenergiengesetz (verweist auf: Übergangsrecht)

Vollzug

Der Vollzug von Bundesrecht obliegt in der Regel den Bundesländern, auch im Falle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese können eigenständig nähere Regelungen für die Umsetzung und Kontrolle der Anforderungen Gesetzes erlassen. In diesem Bereich finden sich Informationen zu den Vollzugsinstrumenten des GEG und zu den Regelungen, die die Länder für ihren jeweiligen Bereich erlassen haben; hier vor allem die Zuständigkeitsregelungen.

Vollzug (verweist auf: Vollzug)