Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Anforderungen an die Anlagentechnik

Anforderungen an Komponenten von Zentralheizungen und Warmwasseranlagen gibt es in Deutschland seit dem erstmaligen Erlass der früheren Heizungsanlagen-Verordnung im Jahre 1978. Sie waren ab 2002 Bestandteil der aufgehobenen Energieeinsparverordnung (EnEV). Zur Umsetzung Europäischer Vorgaben kamen 2007 Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen hinzu. Die Anlagentechnischen Anforderungen aus der aufgehobenen EnEV werden jetzt in Teil 4 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fortgeführt.

Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen

Die tradierten Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen betreffen

  • neue Anlagen in neuen und in bestehenden Gebäuden
  • neue, erstmalig eingebaute oder ersetzte Bauteile oder Rohrnetzabschnitte von bestehenden Anlagen sowie
  • einzelne Nachrüstungsvorschriften aus der Vergangenheit, deren Fristen abgelaufen sind und die – falls sie im Einzelfall versäumt wurden – unverzüglich oder kurzfristig nachzuholen sind.

Anforderungen werden gestellt an

  • Regelungseinrichtungen,
  • Pumpen und
  • die Wärmedämmung von Rohren und Armaturen.

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Nachrüstungsanforderungen, die mit der EnEV 2002 eingeführt wurden

Mit der aufgehobenen EnEV wurden 2002 einige Nachrüstungspflichten eingeführt, die mit besonderen Regelungen verbunden sind: bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser sind bis zu einem Eigentümerwechsel davon ausgenommen und eine Ausnahme wegen unbilliger Härte bedarf keines behördlichen Verfahrens. Zwei dieser Nachrüstungspflichten, die Dämmung bislang ungedämmter, kaltliegender Heizungs- und Warmwasserleitungen und die Stilllegungspflicht für alte Heizkessel (auch in Verbindung mit der Einschränkung des Neueinbaus von Heizkesseln, die mit Öl oder fossilen Festbrennstoffen betrieben werden), betreffen die Anlagentechnik.
>mehr zu den Nachrüstungspflichten
>mehr zur Stillegungspflicht für alte Heizkessel sowie zur Einschränkung des Neueinbaus von Heizkesseln, die mit Öl oder fossilen Festbrennstoffen beheizt werden

Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen

In Umsetzung der ersten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurden mit der aufgehobenen EnEV 2007 Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen eingeführt und 2009 fortgeschrieben. Die Anforderungen werden in den §§§ 65 bis 68 und 70 fortgeführt. Sie gelten bei erstmaligem Einbau von Klima-und Lüftungsanlagen in neue und in bestehende Gebäude sowie bei bestimmten Maßnahmen an bestehende Anlagen und betreffen

  • die spezifische Ventilatorleistung
  • die Ausstattung mit Regelungseinrichtungen
  • die Ausstattung mit Wärmerückgewinnung und
  • die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen.

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