Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen

Die Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen aus § 14 der aufgehobenen Energieeinsparverordnung (EnEV) werden in den §§ 61 bis 64 und 69 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Wesentlichen fortgeführt. Auf Grund der Änderungsrichtlinie 2018/844 zur EU-Richtlinie Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen bei relevanten Änderungen an gebäudetechnischen Systemen Dokumentationen über die Energieeffizienz des geänderten Teils erstellt und an den Eigentümer übergeben werden. Diese Vorgabe wird in Deutschland durch § 96 GEG umgesetzt.

Gegenstände und Anwendungsbereiche der Anforderungen

Die Anforderungen erstrecken sich wie folgt auf die Heizungs- und Warmwasseranlagen:

ParagraphGegenstand der VorschriftGeltung für Anlagen in NeubautenGeltung für neue Anlagen in bestehenden GebäudenGeltung bei Änderungen an AnlagenNachrüstungsanforderung
61 und 62zentrale RegelungseinrichtungenjajaNachrüstungspflicht auch ohne Anlass!ja, mit Frist wegen Bußgeldbewehrung
63raumweise RegelungseinrichtungenjajaNachrüstungspflicht auch ohne Anlass!ja
64Umwälzpumpenja, Anlagen
> 25 kW
ja, Anlagen
> 25 kW
bei Ersatz und erstmaligem Einbaunein
64Zirkulationspumpenjajabei Ersatz und erstmaligem Einbaunein
69Rohrleitungsdämmungjajabei Ersatz und erstmaligem Einbau von Rohrleitungenja, nach § 71 GEG:
ungedämmte, zugängliche Rohrleitungen im unbeheizten Bereich

Gegenstände von Dokumentationspflichten

Wenn an Anlagen eines bestehenden Gebäudes geschäftsmäßig die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden, hat die durchführende Firma dem Eigentümer eine Unternehmererklärung auszustellen, zum Teil mit einer Dokumentation auf Grund von § 96 GEG zu dort festgelegten Eigenschaften der geänderten Teile der Heizungs- und Warmwasseranlagen:

ParagraphGegenstand der ArbeitenUnternehmererklärungAuf Grund von § 96 GEG zu dokumentierende Eigenschaft
61 bis 63Einbau von ZentralheizungenjaAufwandszahl der Zentralheizung für die Bereitstellung von Raumwärme
Einbau von Zentralheizungen mit verbundener zentraler WarmwasserbereitungjaAufwandszahl der Zentralheizung für die Bereitstellung von Raumwärme und Aufwandszahl für die Warmwasserbereitung
61 und 62Ausstattung von Zentralheizungen mit zentralen Regelungseinrichtungenjakeine
63Ausstattung von Zentralheizungen mit raumweisen Regelungseinrichtungenjakeine
64Einbau von Umwälzpumpen in Zentralheizungenjakeine
64Einbau von Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagenjakeine
69erstmaliger Einbau, Ersatz oder Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturenjakeine
71Nachträgliche Dämmung bislang ungedämmter, im unbeheizten Bereich verlegter Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungenjakeine

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