Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bekanntmachung zu Energieausweismustern

Die aufgehobene Energieeinsparverordnung (EnEV) enthielt in ihren Anlagen 6 und 7 Energieausweismuster und in den Anlagen 8 und 9 Muster für Aushänge, die auf Grund von § 17 Absatz 4 der Verordnung hinsichtlich Inhalt und Aufbau verbindlich waren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dagegen enthält in § 85 eine Auflistung der in Energieausweisen in den unterschiedlichen Fällen aufzuführenden Angaben, jedoch keine Muster. Hierfür sieht § 85 Absatz 8 GEG eine Bekanntmachung der zuständigen Bundesministerien vom 08. Oktober 2020 vor, die am 03. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Muster in dieser Bekanntmachung sind zwingend zu verwenden, wann immer ein Energieausweis auf der Grundlage des GEG ausgestellt wird.

Ausweismuster

Die Bekanntmachung enthält folgende Energieausweismuster:

Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz (PDF, 10MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

  • Energieausweis für Wohngebäude als Folgeregelung zu Anlage 6 EnEV
  • Energieausweis für Nichtwohngebäude als Folgeregelung zu Anlage 7 EnEV

Beide Muster haben – wie die Vorgängerregelungen in der aufgehobenen EnEV– folgenden Aufbau:

  • Seite 1: Generelle Angaben
  • Seite 2: Angaben im Falle der Ausstellung auf der Grundlage des berechneten Bedarfs
  • Seite 3: Angaben im Falle der Ausstellung auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs
  • Seite 4: Empfehlungen des Ausstellers
  • Seite 5: Erläuterungen.

Aushangmuster

Soweit aus Grund von § 80 Absatz 6 und 7 für ein Gebäude Aushänge vorgeschrieben sind, muss nicht der vollständige Ausweis ausgehängt werden. In Fortschreibung der Anlagen 8 und 9 enthält die Bekanntmachung die folgenden Aushangmuster:

  • Aushangmuster für ein Nichtwohngebäude auf der Grundlage des berechneten Bedarfs
  • Aushangmuster für ein Nichtwohngebäude auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs

Weitere Informationen

Im Bereich „Energieausweis“ werden weitere Informationen zu den Ausweisen angeboten:

>mehr zu den Ausweismustern: Download der Muster im PDF-Format
>mehr zu den Ausweismustern: Beispiele ausgefüllter Energieausweise

Die Beispiele wurden mit der BBSR-Druckapplikation erstellt.

>mehr zur BBSR-Druckapplikation

In einigen Fällen erfolgt die Ausstellung noch nach altem Recht, insbesondere während der ersten 5 Monate nach Inkrafttreten des GEG.
>mehr zum Übergangsrecht.