Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Auslegung zu Anlage 1 bis 3 und 7 GEG 2020 (Definition transparenter Bauteile im Dachbereich)

Leitsatz:

Das Gebäudeenergiegesetz 2020 enthält keine Definition zur Unterscheidung transparenter Bauteile im Dachbereich. Unter Bezug auf die technischen Regeln DIN EN 14963: 2006-12 (Dachlichtbänder aus Kunststoff) und DIN EN 1873: 2006-03 (Lichtkuppeln) wird das Gewollte klargestellt, so dass die unterschiedlichen Festlegungen in den Anlagen 1 bis 3 GEG 2020 zu diesen Bauteilen nunmehr eindeutig sind. Im Falle von Maßnahmen an Lichtkuppeln und Lichtbändern bestehender Gebäude bei Anwendung des § 48 i. V. m. Anlage 7 GEG 2020 stellt das GEG 2020 keine Anforderungen.

Frage:

  1. Bei den transparenten Bauteilen im Dachbereich wird in den Anlagen 1 bis 3 GEG 2020 zwischen Glasdächern, Lichtbändern und Lichtkuppeln zum Teil unterschieden. Wie sind diese Elemente definiert?

  2. Welche Anforderungen stellt das GEG im Falle von Maßnahmen an Lichtkuppeln und Lichtbändern bestehender Gebäude?

Antwort:

  1. Im Sinne von Anlage 1 bis 3 GEG 2020 sind
    • "Lichtbänder" diejenigen Teilflächen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes, die von Dachlichtbändern aus Kunststoff nach DIN EN 14963: 2006-12 gebildet werden;
    • "Lichtkuppeln" diejenigen Teilflächen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes, die von Lichtkuppeln nach DIN EN 1873: 2006-03 gebildet werden;
    • "Glasdächer" die übrigen transparenten Dachflächen eines Gebäudes mit Ausnahme von Dachflächenfenstern.

  2. Gemäß § 48 Satz 1 GEG 2020 werden im Falle von Änderungen nach Anlage 7 Nummer 1 bis 6 Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der von der Maßnahme unmittelbar betroffenen Außenbauteile gestellt, wenn die "Bagatellgrenze" nach § 48 Satz 2 überschritten wird. Im Gegensatz zu Glasdächern nach Nummer 1 dieser Auslegung sind Lichtkuppeln und Lichtbänder in Anlage 7 Nummern 1 bis 6 nicht aufgeführt; damit werden im Falle von Änderungen an letztgenannten Bauteilen nach dem GEG 2020 keine Anforderungen gestellt.