Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Ökodesign-Richtlinie

Mit der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie) wurden energie- und umweltrelevante Produktanforderungen in einer Richtlinie verankert. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um. Die Federführung liegt in diesem Bereich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Die Ökodesign-Richtlinie sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner "Durchführungsmaßnahmen" festzulegen. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte und Produkte schrittweise vom Markt ausgeschlossen werden. Damit wird auf der Produktebene ein Beitrag zur Erfüllung nationaler und europäischer Klimaschutzziele geleistet.

Im Bereich des energiesparenden Bauens sind insbesondere folgende Durchführungsmaßnahmen relevant:

  • ENER 1 Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch)
  • ENER 2 Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch)
  • ENER 8 Bürobeleuchtung
  • ENER 10 Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt
  • ENER 11 Umlaufpumpen, Wasserpumpen, Ventilatoren
  • ENER 15 Festbrennstoffkessel
  • ENER 19 Haushaltsbeleuchtung, allgemeine Beleuchtung; Überarbeitung Beleuchtungstechnik
  • ENER 20 Einzelraumheizgeräte
  • ENER 21 Warmluftzentralheizung
  • GROW 6 Klimatechnik, Lüftungstechnik

Zu weiteren relevanten Produktbereichen (Fenster, Dämmstoffe) wurden Studien durchgeführt, aber nicht weiterverfolgt. Zur Gebäudeautomation (ENER 38) wurde eine Vorstudie beauftragt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM).