Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Umsetzung der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie in den Mitgliedstaaten

Seit dem Jahre 2002 ist die Energieeffizienz von Gebäuden Gegenstand europäischer Richtlinien. Die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden enthielt - wie ihre Neufassung 2010/31/EU - Aufträge an die Mitgliedstaaten, bestimmte Regelungen hinsichtlich der Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude sowie Vorschriften über Energieausweise nach dem jeweiligen nationalen Recht zu erlassen.

Bei der Umsetzung der ursprünglichen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) - wie auch bei ihrer Neufassung 2010/31/EU - in nationales Recht hatten die Mitgliedstaaten erhebliche Freiräume, die sie in sehr unterschiedlicher Weise genutzt haben. Die Änderungsrichtlinie (2018/844/EU) lässt diese Freiräume faktisch unverändert.

"Country-Reports"

Im Rahmen des Netzwerkes "CA-EPBD" wurden periodisch Sachstandsberichte zu den Umsetzungskonzepten erstellt und sowohl als Buch als auch in Form von Einzelberichten herausgegeben. Die Berichte liegen sämtlich in englischer Sprache, einige Einzelberichte auch in der jeweiligen Landessprache vor. Bisher liegen 5 Bände vor

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Im Rahmen des Netzwerkes "CA-EPBD" wurden periodisch Sachstandsberichte zu den Umsetzungskonzepten erstellt und sowohl als Buch als auch in Form von Einzelberichten herausgegeben. Die Berichte liegen sämtlich in englischer Sprache, einige Einzelberichte auch in der jeweiligen Landessprache vor. Bisher liegen 5 Bände vor

Anfang 2011 wurde eine Fortschreibung dieser Berichte (Stand Sommer 2010) veröffentlicht, die auch Ausblicke auf die beabsichtigte Umsetzung der Fortschreibung der Richtlinie (2010/31/EU) in den verschiedenen Mitgliedstaaten enthält.

2013 wurde eine weitere Fortschreibung dieser Berichte (Stand Ende 2012) veröffentlicht, die erste Umsetzungen der Fortschreibung der Richtlinie (2010/31/EU) in den verschiedenen Mitgliedstaaten enthält.

2016 wurde eine abermalige Fortschreibung dieser Berichte (Stand 2015) veröffentlicht, welche die Umsetzungen der Fortschreibung der Richtlinie (2010/31/EU) in den verschiedenen Mitgliedstaaten enthält.

Die deutschen Beiträge 2010, 2012 und 2015 stammen von Mitarbeitern des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Forschungsprojekte

Im Rahmen des Forschungsprogramms "Zukunft Bau" hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in den letzten Jahren mit unterschiedlichen Partnern drei Forschungsprojekte durchgeführt, in deren Rahmen die Ansätze der Nachbarländer im Vergleich zu Deutschland untersucht wurden. Dabei ging es um

  • Energiesparrecht im mitteleuropäischen Vergleich - energetische Anforderungen an Neubauten
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  • Beobachtung und Evaluation der Energieausweispraxis im mitteleuropäischen Vergleich
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  • Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den mitteleuropäischen Nachbarländern
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