Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Europäische Normungsarbeit zur Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie

Organisationen

Für das energiesparende Bauen relevante Europäische technische Regeln werden von den europäischen Normungsinstitutionen

erstellt. Im Bereich der Telekommunikation wird die Europäische Normung durch ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen; engl. European Telecommunications Standards Institute) wahrgenommen.
Mitglieder dieser Organisationen sind die nationalen Normungsorganisationen, für Deutschland

Prozess der Europäischen technischen Regelsetzung

Europäische Normen werden in unterschiedlichen Fachausschüssen (Technical Committee, TC) erarbeitet. Im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden sind unter anderem tätig:

  • CEN-TC 89 "Thermal performance of buildings and building components"
  • CEN-TC 156 "Ventilation for buildings"
  • CEN-TC 169 "Light and lighting"
  • CEN-TC 228 "Heating systems in buildings"
  • CEN-TC 247 "Building Automation, Controls and Building Management"
  • CEN-TC 371 "Project Committee - Energy Performance of Building project group"

Entwürfe der Fachausschüsse werden in einem mehrstufigen Verfahren in den Mitgliedsorganisationen abgestimmt und mit vorgeschriebenen Quoren angenommen. Dabei werden die Interessen der Mitgliedstaaten grundsätzlich auf dem Weg über die nationalen Mitgliedsorganisationen eingebracht.

Die Mitglieder haben sich verpflichtet, verabschiedete Europäische Normen in ihr nationales Regelwerk zu übernehmen und entgegenstehende nationale Normen zurückzuziehen.

Mandat 343 der Kommission zur ersten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EU)

Im Jahre 2004 beauftragte die Europäische Kommission CEN und CENELEC durch das Mandat 343 mit der Erarbeitung eines Regelwerks zur Unterstützung der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Das Mandat betraf zunächst 31 Normungsthemen - überwiegend zu überarbeitende Normen, nur wenige neue Normen. Einige Themen wurden im Zuge der Bearbeitung zusammengefasst, andere (z.B. die Normen über die Effizienz von Heizungsanlagen) wurden auf verschiedene Einzelnormen aufgeteilt.

Vor dem Hintergrund der kurzen Zeitschiene, vieler bereits vorliegender Normen und der vielen parallel arbeitenden Gremien konnte die Normungsarbeit nicht zu einem allseits befriedigenden Ergebnis führen. CEN gab deshalb ein so genanntes "Umbrella Document" heraus, dass die Normen nachträglich miteinander verknüpfen sollte.

Die Akzeptanz bei den Mitgliedstaaten, die die Richtlinie in nationales Recht umsetzten, war allein schon deshalb nur verhalten, weil für die zeitgerechte Umsetzung (Januar 2006) die Regeln deutlich zu spät verfügbar waren - die große Mehrzahl der Mitgliedstaaten hatte sich daher schon nationaler, zumeist aber kompatibler Verfahren bedient.

Mandat 480 der Kommission zur Neufassung der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU)

Die Kommission nahm die Fortschreibung der Richtlinie und ihre Erfahrungen mit den vorliegenden Europäischen Normen zum Anlass für die Herausgabe eines neuen Normungsmandats im Dezember 2010. Dieses Mandat 480 legte besonderen Wert darauf, dass die zu bearbeitenden Regeln für die öffentlich-rechtliche Anwendung geeignet sein sollten. Ein spezielles Augenmerk fand auch die Anwendbarkeit auf den Gebäudebestand sowie die Durchgängigkeit der Berechnungsansätze.

CEN sollte dabei

"mit einem aus Vertretern der Mitgliedstaaten (Mitglieder des Ausschusses für Energienachfragemanagement) gebildeten Verbindungsausschuss zusammenzuarbeiten, um die Fortschritte in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht festgelegten Anforderungen zu überprüfen und zu beobachten; Die Mitgliedstaaten werden während des Normungsprozesses bei Entscheidungen über folgende Punkte konsultiert:

a) Welche Normen sind mit welchen Zielen zu entwickeln oder zu überarbeiten?
b) wichtigste Prinzipien und Struktur jeder neuen Norm;
c) endgültiger Wortlaut der Norm ..."

Dem Verbindungsausschuss, der sich am 28. Juni 2011 in Den Haag konstituierte, gehörten je ein Vertreter aus Deutschland, Dänemark, Italien, den Niederlanden und Schweden sowie eine Vertreterin aus der Slowakischen Republik an. Deutschland wurde durch das BBSR vertreten. Primärer Gesprächspartner war der Fachausschuss CEN-TC 371.

Im Rahmen des Normungsmandats 480 wurden verschiedene übergreifende Normen erarbeitet, im Rahmen derer die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen nationalen Berechnungsmethoden gemäß den nationalen Anhängen der Normen beschreiben können. Das Normungsmandat 480 ist damit beendet.

Anhang I der Gesamtenergieeffizienzrichtlinie wurde durch die aktuelle Richtlinie zur Änderung der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie 2018/844/EU neu gefasst. Im neu gefassten Anhang I wird jetzt auf bestimmte mit dem Mandat 480 erarbeiteten Normen (ISO 52000-1, 52003-1, 52010-1, 52016-1 und 52018-1) verwiesen. Die Anwendung der Europäischen Normen ist aber für die Mitgliedstaaten weiterhin freiwillig.