Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Begleitender Ausschuss: EPB Komitee
(früher: Energy Demand Management Committee (EDMC))

Seit dem Jahre 2002 ist die Energieeffizienz von Gebäuden Gegenstand europäischer Richtlinien. Die "Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" enthielt - wie ihre Neufassung 2010/31/EU sowie die aktuelle Änderungsrichtlinie 2018/844/EU - Aufträge an die Mitgliedstaaten, bestimmte Regelungen hinsichtlich der Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude sowie Vorschriften über Energieausweise nach dem jeweiligen nationalen Recht zu erlassen.

Die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht in Artikel 26 einen Ausschuss vor, der als EPB Komitee (Begleitender Ausschuss) bezeichnet wird. Dieser Ausschuss tagt mehrmals jährlich und unterstützt die Kommission bei der Durchführung der Richtlinie. Er dient als offizielles Forum zum Informationsaustausch zwischen der Kommission, die den Vorsitz führt, und den Mitgliedsländern.

Die deutschen Interessen werden in den Sitzungen des Begleitenden Ausschusses durch jeweils einen Vertreter der beiden federführenden Ministerien (das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) wahrgenommen.