Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieausweismuster zum Gebäudeenergiegesetz

Aufgrund von § 85 Absatz 8 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind für Energieausweise, die nach dem GEG ausgestellt werden, die Ausweismuster zu verwenden, die durch die zuständigen Bundesministerien bekannt gemacht worden sind. Die Verwendung dieser Muster ist also obligatorisch.

Die entsprechende Bekanntmachung wurde am 08.10.2020 erlassen und am 03.12.2020 im Bundesanzeiger verkündet.

>mehr zur Bekanntmachung der Energieausweismuster
>mehr zur Übergangsregelung für Energieausweise im Gebäudebestand.

In diesem Bereich wird angeboten

  • Ausweis- und Aushangmuster nach der Bekanntmachung in erhöhter Auflösung.
    Die Ausweismuster sind Inhalt einer Rechtsvorschrift und dürfen ungeschützt verwendet werden.
    >zur Downloadseite mit den Ausweismustern