Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Pflichtangaben für Immobilienanzeigen in Ausweisen nach dem GEG

Folgende Auszüge aus den Ausweismustern nach der Bekanntmachung zu § 85 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollen das Auffinden der Pflichtangaben für Immobilienanzeigen in den Ausweisen erleichtern.

Die Abbildungen beziehen sich auf Ausweisformulare nach dem GEG. Für zu errichtende Gebäude sind diese Formulare dann anzuwenden, wenn unter Beachtung des allgemeinen Übergangsrechts auf das Bauvorhaben das GEG anzuwenden ist. Bei bestehenden Gebäuden sind sie nach dem 1. Mai 2021 anzuwenden. Entsprechende Abbildungen zu Ausweismustern nach der EnEV 2013, die bislang und noch bis dahin Grundlage für die Ausstellung sind/waren, finden sich im Archiv.

>mehr zu den Angaben für Immobilienanzeigen zur EnEV 2013