Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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FAQ 4: Gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auch beim Verkauf oder der Vermietung von denkmalgeschützten Gebäuden?

Antwort:

Denkmalgeschützte Gebäude sind bei Verkauf und Vermietung von der Energieausweispflicht ausgenommen, siehe § 79 Absatz 4 Satz 2 GEG:

"Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden".

Der Begriff "Baudenkmal" ist in § 3 Absatz 1 Nummer 3 GEG wie folgt definiert:

""Baudenkmal“ ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit"

Demnach ist ein Gebäude, das nicht selbst ein Baudenkmal nach Landesrecht ist, jedoch zu einem nach Landesrecht geschützten Denkmalensemble gehört, ebenfalls ein Baudenkmal im Sinne des GEG und damit von der Ausweispflicht bei geplantem Verkauf oder Vermietung freigestellt.