Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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FAQ 13: Kann ein Verbrauchsausweis auch auf der Grundlage von Verbrauchsdaten erstellt werden, die mehr als die im Rahmen des GEG zu berücksichtigenden Energieverbräuche umfassen?

Antwort:

Verbrauchsausweise werden auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt. Die Ergebnisse aus der Berechnung des witterungsbereinigten Endenergie- und Primärenergieverbrauchs sind im Ausweis anzugeben, sofern sie nach § 85 Absatz 3 GEG als Pflichtangaben vorgesehen sind.

Bei der Berechnung sind nach § 82 Absatz 4 GEG mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste (allgemein) vorliegende Abrechnungsperiode einschließt, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf.

Die erforderlichen Verbrauchskennwerte sind davon abhängig, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt.

Bei Wohngebäuden ist der Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser (falls vorhanden pauschal zusätzlich der Verbrauch für die Raumluftkühlung) maßgeblich. Bei Nichtwohngebäuden werden zudem die Kühlung, Lüftung und die eingebaute Beleuchtung berücksichtigt.

Verbrauchsdaten bei Nichtwohngebäuden, die weitergehende Verbräuche mit enthalten (z. B. Stromverbrauch für Geräte) dürfen in die Summe zur Berechnung der Verbrauchskennwerte mit einbezogen werden, dieses wirkt sich jedoch nachteilig auf den Kennwert aus. Die Verwendung solcher erweiterter Stromverbräuche kann auf Seite 3 des Ausweises durch entsprechendes zusätzliches Ankreuzen des Kästchens "Sonstiges" deutlich gemacht werden. Auf Seite 4 des Ausweises besteht zudem die Möglichkeit, weitere ergänzende Erläuterungen vorzunehmen.