Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Erläuterungen und Support (Druckapplikation)

Auf dieser Seite werden Erläuterungen und Support ausschließlich zur aktuellen der Druckapplikation für Energieausweise nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) angeboten. Vergleichbare Angebote zu älteren Versionen der Druckapplikation wie dem GEG 2020/2023 und Energieausweise nach der aufgehobenen Energieeinsparverordnung (EnEV) finden sich im Archiv.

Erläuterungen

Die aktuelle Version der Druckapplikation verwendet zum Datenaustausch das Schema der Energieausweis-Registrierstelle. Ein Datenaustausch ist daher nur mit Berechnungssoftware möglich, die ebenfalls das aktuelle Datenschema vom 01.12.2023 benutzt. Das Schema vom 01.12.2023 ist das ausschließliche Datenschema für die Ausweis-Registrierung und Kontrolle durch die zuständigen Stellen.

Die Druckapplikation nimmt bei korrekter Installation und Anwendung die Registrierung inhaltlich fertiger Energieausweise vor und übernimmt die bezogene Registriernummer in die Ausweise und das Datenschema für die Ausweiskontrolle. Die Übernahme von bereits vorher bezogenen Registriernummern ist systematisch nicht möglich;
also:

  • erst Energieausweis fertigstellen und Entwurf auf Richtigkeit kontrollieren, dann registrieren!

Vorgehensweise bei der Erstellung von Energieausweisen unter Verwendung der BBSR-Druckapplikation (PDF, 893KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

>Download Haftungsbegrenzung

Support

Bei der Erstellung von Energieausweisen können sehr unterschiedliche Fragen auftreten. Viele davon haben nur wenig mit der Druckapplikation zu tun:

Fragen zu Energieausweisen

Die Auslegung des Gebäudeenergiegesetzes ist allein Sache der nach Landesrecht örtlich und sachlich zuständigen Vollzugsbehörden; nur diese können rechtliche Fragen verbindlich klären. Beim praktischen Umgang mit Energieausweisen können jedoch auch die Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zu Energieausweisen eine erste Hilfestellung geben.

>mehr zu den Energieausweis-FAQ

Darüber hinaus kann die Hotline zu diesem Infoportal – ein freiwilliges Angebot des BBSR – während der Sprechstunden kontaktiert werden.

Fragen zur Registrierung und zur Energieausweiskontrolle

Für Fragen zur Registrierung und zur Energieausweiskontrolle sind die Vollzugsbehörden zuständig. Die zentrale Registrierung der Ausweise sowie die automatische Stichprobenkontrolle liegt nach § 114 GEG in der Zuständigkeit des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

>mehr zum unabhängigen Kontrollsystem

Fragen zur Funktion der Berechnungssoftware

Für Fragen zur Installation und zum aktualisierten Leistungsumfang, haben wir für Sie eine Änderungsdatei (Changelog) und Anwendungshinweise bereit gestellt:

Die Änderungsdatei (Changelog) und Anwendungshinweise kann vom BBSR auf Nachfrage per E-Mail unter der Mailadresse geg@bbr.bund.de bereit gestellt werden.

Fragen zur Installation der Druckapplikation und zur Anbindung an Berechnungssoftware von Drittanbietern

Für EDV-technische Fragen zur Installation und Anwendung der Druckapplikation sowie zur Funktionsweise und zu Fehlermeldungen innerhalb Ihrer Berechnungssoftware wird eine professionelle Anwenderunterstützung (Support) angeboten. Dieser Support ist über den Jahreswechsel eingeschränkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse wb2@bbr.bund.de:

>zum Support durch LMIS