Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Druckapplikation für Energieausweise nach dem GEG 2024

Bereits für Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) kurz GEG 2020, hatte das BBSR eine Druckapplikation entwickeln lassen und kostenfrei zum Download angeboten. Diese Druckapplikation wurde auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) kurz GEG 2024 und der dazu erlassenen Bekanntmachungen weiterentwickelt. Für bestimmte Bauvorhaben gilt weiterhin das alte Recht; deshalb ist bei diesen Vorhaben weiterhin das GEG 2020 und die EnEV-Version zu wählen.

Die Druckapplikation ist ein freiwilliges, kostenloses Angebot des BBSR.

Downloadangebot

Die aktuelle Version der Druckapplikation zur Installation unter Windows und Linux sowie weitere Hinweise zur Funktionsweise dieser Version finden Sie hier:

>Download der aktuellen Druckapplikation

Ältere Versionen der Druckapplikation finden Sie im Archiv.

Leistungsmerkmale und Funktionsweise

Die Druckapplikation unterstützt Aussteller bei der Erstellung von Energieausweisen und kann

  • autonom oder in Verbindung mit anderer Software Verbrauchsausweise erstellen, registrieren und drucken,
  • in Verbindung mit anderer Software (Berechnungs-Software) Bedarfsausweise erstellen, registrieren und drucken.

Die Druckapplikation erstellt eine Vorschau des Ausweises zur abschließenden Kontrolle, bezieht nach entsprechender Freigabe eine Registriernummer für den Ausweis und fügt diese in den Ausweis sowie die nach dem vorgeschriebenen Datenschema erzeugte Kontrolldatei ein.

Für Bedarfsausweise für Wohngebäude, die nach dem Modellgebäudeverfahren gemäß § 31 GEG (2020) errichtet worden sind, bietet die Druckapplikation eine eigene graphische Oberfläche zur Eingabe der Daten der Version 3.1.4 auch weiterhin an. Für das GEG 2023 steht die Druckapplikation in der Version 4.0.0 zur Verfügung hier wurde das aktualisierte Modellgebäudeverfahren nicht umgesetzt.

Für alle anderen Bedarfsausweise wird zusätzlich eine Berechnungssoftware benötigt, die das aktuelle Datenschema der Energieausweis-Registrierstelle sowie den Aufruf der Druckapplikation im "Headless Modus" unterstützt.

Auch für die Ausstellung von Verbrauchsausweisen sowie Bedarfsausweisen nach dem Modellgebäudeverfahren kann die Druckapplikation mit geeigneter Software von Drittanbietern zusammenwirken, die das aktuelle Datenschema der Energieausweis-Registrierstelle sowie den Aufruf der Druckapplikation im "Headless Modus" unterstützt.

Datenschema für das Energieausweis-Kontrollsystem

Die Registrier- und Kontrollstelle gibt, soweit deren Aufgabe nach § 114 GEG beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wahrgenommen werden, nach § 99 Absatz 6 GEG ein Datenschema vor, das für die Kontrolle der Energieausweise notwendig ist. Dieses Datenschema wird auch für die Datenübermittlung zwischen Berechnungssoftware und Druckapplikation benutzt. Die Druckapplikation kann nur mit Software von Drittanbietern zusammenwirken, die das aktuelle Datenschema der Energieausweis-Registrierstelle sowie den Aufruf der Druckapplikation im "Headless Modus" unterstützt.

Support und Hilfen zur Installation

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen und die Hinweise zum Support. Auf dieser Seite finden sich neben generellen Hinweisen und Erläuterungsvideos auch das Benutzerhandbuch und die Angaben zur Haftungsbegrenzung des BBSR.