Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Für die WSchV´95 geltende Auslegungen

Auslegungsfragen

Die hier abgedruckten Anfragen und deren Antworten sind zum jeweils angegebenen Datum in der wiedergegebenen Form beschlossen worden und betreffen den Rechtsstand der WSchV´95

Auslegungen
zu § ... WSchV´95FragestellungBeschlussdatum/ lfd. Nr.
Anwendungsbereich
§ 1Inwieweit fallen Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit Tierställen in den Geltungsbereich der Wärmeschutzverordnung ?März 1995
§ 1 Kann man Verkaufshallen und Einkaufsmärkte in den zweiten Abschnitt, Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, einordnen, wenn sie nicht über 19°C beheizt werden? September 1995/ 1
§§ 1 und 2

Darf ein voll verglaster Wintergarten, der zum ständigen Aufenthalt von Personen bestimmt ist, nach der neuen Wärmeschutzverordnung beheizt werden?

Welche Anforderungen stellt die Wärmeschutzverordnung an nicht beheizte Wintergärten?

September 1995/ 2
§§ 1 und 6Müssen Technikräume zu einer Schwimmhalle, in denen aufgrund der darin befindlichen Anlagen die Temperatur stets über 25°C liegt, in das beheizte Bauwerksvolumen einbezogen werden? Wie sind die trennenden Bauteile zwischen der Schwimmhalle und den Technikräumen zu behandeln? Stellt die Wärmeschutzverordnung Anforderungen an Kühlräume?September 1995/ 3
Begriffsbestimmungen
§ 2 Abs.1 und 2Wie sind in Wohngebäuden Kellervorräume zu behandeln, die Bestandteil eines offenen Treppenhauses sind? Darf ein offener Kellerabgang wie eine durchgehende Kellerdecke behandelt werden?September 1995/ 4
§ 2 Abs.2

Im Untergeschoss eines Gebäudes sind einzelne Räume mit normalen Innentemperaturen angeordnet. Obwohl andere Räume im Untergeschoss nicht beheizt sind, wird die Wärmedämmung des Untergeschosses aus konstruktiven Gründen auch im Bereich der nicht beheizten Räume fortgeführt, so dass sie das gesamte Untergeschoss – beheizte wie unbeheizte Räume – in gleichem Maße voll umschließt.

Dürfen die nicht beheizten Nebenräume (z.B. Keller- oder Abstellräume) in das beheizte, wärmegedämmte Volumen einbezogen werden? Oder müssen die Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zwingend als Grenze des beheizten Volumens angesetzt und entsprechend wärmegedämmt werden?

September 1995/ 5
Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs QH
§ 3 Abs.1Kann aus der Wärmeschutzverordnung eine Verpflichtung abgeleitet werden, dass Gebäudeteile gleicher Nutzung getrennt zu betrachten sind?September 1995/ 6
§ 3 Abs.3

1. Kann auf eine Heizkörperabdeckung verzichtet werden, wenn der Abstand zwischen Heizkörper und außenliegenden Fensterflächen ein bestimmtes Maß überschreitet?

2. Wird eine Abdeckung auch für Heizkörper gefordert, die ihre Wärme im Wesentlichen nicht durch Strahlung, sondern überwiegend durch Konvektion an die Raumluft abgeben?

September 1995/ 7
Anforderungen an die Dichtheit
§ 4 Abs.2

§ 4 Abs.2 Wärmeschutzverordnung enthält folgende Anforderungen an die Dichtheit von Fenstern und Türen: „Die Fugendurchlasskoeffizienten der außenliegenden Fenster und Fenstertüren von beheizten Räumen dürfen die in Anlage 4 Tabelle 1 genannten Werte, die Fugendurchlasskoeffizienten der Außentüren den in Anlage 4 Tabelle 1 Zeile 1 genannten Wert nicht überschreiten:“

Gilt dies auch für Türen, die von beheizten Räumen in Räume mit wesentlich niedrigeren Raumtemperaturen führen (z.B. in geschlossene, unbeheizte Glasvorbauten, in unbeheizte Treppen- oder Kellerräume)?

September 1995/ 8
Begrenzung des Jahres Transmissionswärmebedarfs QT
§ 6 Abs.1Wie sind bei Gebäuden nach dem zweiten Abschnitt der Wärmeschutzverordnung (zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen) Trennwände zu anderen Gebäuden nach dem zweiten Abschnitt oder zu Gebäuden nach dem ersten Abschnitt zu behandeln?September 1995/ 9
Begrenzung des Heizwärmebedarfs
§ 8

Nach § 8 Abs. 2 i.V.m. Anlage 3 Ziffer 1 darf bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von bestehenden Außenbauteilen der Wärmeschutz nicht verringert werden.

Wie ist diese Regelung beim Ersatz von Wand- oder Dachflächen gegen Fensterflächen auszulegen (also, z.B. beim Einbau zusätzlicher oder größerer Fenster in ein bestehendes Gebäude)?

Bei einer Erneuerungsmaßnahme an einem Hochhaus sollen massive Außenwände von Aufenthaltsräumen im Bereich von Loggien großflächig durch Fensterelemente ersetzt werden. Es ist beabsichtigt, Teilflächen dieser Elemente, die vom Boden bis zur Decke reichen werden, mit plattenförmigen (nichttransparenten) Ausfachungen auszuführen.

Sind diese „nichtverglasten“ Bereiche der Elemente wie „normale“ Außenwände anzusehen?

September 1995/ 10
§ 8 i.V.m. Anl. 3

Stellt die Erneuerung der Vertikalabdichtung der Kelleraußenwände (Bitumenanstrich) eine Erneuerung dieser Wände im Sinne von § 8 dar, so dass dabei die Anforderung nach Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 4 einzuhalten wäre?

Sind für Glasbausteine, die zum Verschluss ehemaliger Fensteröffnungen bestehender Gebäude verwendet werden, die Anforderungen an Fenster oder die Anforderungen an Wände aus Anlage 3 Tabelle 1 einzuhalten?

September 1995/ 11
§ 8 Abs.2Welche wärmeschutztechnischen Anforderungen sind beim Ersatz eines Schaufensters zu stellen? Der Ersatz erstreckt sich auf mehr als 20 % der Gesamtfläche des Bauteils.September 1995/ 12
§ 8 Abs.2 Nr.1Können bei einer nachträglichen Kerndämmung von Außenwänden bestehender Gebäude ggf. zusätzliche Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach WärmeschutzV gefordert werden?September 1995/ 13
§ 8 Abs.2 Nr.1Stellt die Wärmeschutzverordnung Anforderungen in Zusammenhang mit der Erneuerung lediglich des Außenputzes bestehender Gebäude?September 1995/ 14
§ 8 Abs.2 Nr.3In welchen Fällen sind bei der Erneuerung oder beim Einsatz der Dachhaut eines bestehenden Gebäudes die Anforderungen nach Anlage 3 Nr. 3 Wärmeschutzverordnung einzuhalten?September 1995/ 15
Ausnahmen
§ 11 Abs.1 Nr.1Welche Anforderungen stellt die Wärmeschutzverordnung an Büro- oder Wohncontainer mit wechselndem Aufstellungsort?September 1995/ 16
§ 11 Abs.1
Nr. 4 und 14
Können in Serie hergestellte Verkaufspavillons aus Glas – ähnlich den Verkaufsgewächshäusern – von den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung freigestellt werden?September 1995/ 17
Wärmebedarfsausweis
§ 12Muss die Bauvorlage „Wärmeschutznachweis“ nachträglich korrigiert werden, wenn die Bauausführung von der geplanten und genehmigten Ausführung eines Gebäudes abweicht? Muss der Wärmebedarfsausweis die ursprünglich geplante oder die tatsächliche Ausführung des Gebäudes wiedergeben? Genügt es, den Wärmebedarfsausweis erst nach Fertigstellung des Gebäudes zu erstellen?September 1995/ 18
Anforderungen zur Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs QH bei zu errichtenden Gebäuden mit normalen Innentemperaturen
Anl.1 Ziffer 1.5.1Darf bei der Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten k für die Grundfläche des Gebäudes das Erdreich unter der Gebäudesohle des Gebäudes berücksichtigt werden?September 1995/ 19
Anl.1 Ziffer 1.5.2.3

In Anlage 1 Abschnitt 1.5.2.3 wird der Abminderungsfaktor zur Berücksichtigung von abgrenzenden Bauteilflächen zwischen beheizten Räumen eines Gebäudes und „angrenzenden Gebäudeteilen mit wesentlich niedrigeren Raumtemperaturen“ mit 0,5 angegeben, ohne dass hier geschlossene, nicht beheizte Glasvorbauten ausgenommen wären. Für diese wird der Faktor für Wände, Fenster und Türen in Abschnitt 1.4.3 – je nach Art der Verglasung des Glasvorbaus – auf 0,7, 0,6 oder 0,5 festgesetzt.

Sind geschlossene, nicht beheizte Glasvorbauten keine angrenzenden Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Raumtemperaturen? Welchen Abminderungsfaktor erhält dann beispielsweise die Decke über einem beheizten Raum, wenn sich darüber ein geschlossener, nicht beheizter Glasvorbau befindet?

September 1995/ 20
Anl.1 Ziffer 1.6.1

In Anlage 1 Ziffer 1.6.1 Wärmeschutzverordnung wird für Rollladenkästen ein Wärmedurchgangskoeffizient k ≤ 0,6 W/m² ∙ K) verlangt.

Wird diese Forderung auch in Zusammenhang mit dem vereinfachten Nachweis gemäß Anlage 1 Ziffer 7 erhoben oder müssen Rollladenkästen die Anforderung kw ≤ 0,5 W/(m² ∙ K) erfüllen? In welchen Fällen ist der Rollladenkasten Bestandteil der Außenwand, in welchen Teil des Fensters?

September 1995/ 21
Anl.1 Ziffer 6Wie sind die Vorschriften für die Behandlung aneinander gereihter Gebäude – insbesondere die Zusatzbedingung für Reihenmittelhäuser – anzuwenden, wenn die Gebäudetrennwände
- nicht parallel zueinander stehen (z.B. Eckhaus einer innerstädtischen Blockbebauung)
- aus einer Anzahl von Teilflächen bestehen?
September 1995/ 22