Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Wärmeschutzverordnung 1982/84
("Zweite Wärmeschutzverordnung")

Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV)" wurde am 24. Februar 1982 neu gefasst. Damit sollte vor allem das Anforderungsniveau verschärft werden. Weitere wesentliche Änderungen gegenüber der Wärmeschutzverordnung 1977 waren die Einführung so genannter "bedingter Anforderungen" für bestimmte bauliche Änderungen im Bestand normal beheizter Gebäude (Anlage 1 Nr. 9) sowie neue Anforderungen zum Wärmeschutz im Sommer (Anlage 1 Nr. 7).

Die Wärmeschutzverordnung trat in Teilen bereits am 1. März 1982 (Vorschriften zum Mindestwärmeschutz sowie zur Berechnungsweise von Wärmedurchgangskoeffizienten), im Wesentlichen aber erst zum 1. Januar 1984 in Kraft. Sie wird daher entweder als Wärmeschutzverordnung 1982/84 oder als Wärmeschutzverordnung 1984 bezeichnet.