Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Wärmeschutzverordnung 1977
("Erste Wärmeschutzverordnung")

Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV)" wurde am 11. August 1977 als erste Verordnung auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 erlassen und trat am 1. November 1977 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland (wie in den meisten anderen Ländern) keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften für den energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden, sondern lediglich ein diesbezügliches technisches Regelwerk (DIN 4108).

Die Einhaltung des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 wird in § 17 Absatz 2 EnEV 2009 (wie auch EnEV 2007) als Kriterium dafür herangezogen, inwiefern für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs ausgestellt werden dürfen. Für die Beurteilung dieser Frage kann zum einen die Wärmeschutzverordnung 1977 selbst herangezogen werden, zum anderen darf eine vereinfachte Bewertung aber auch auf Grundlage der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (hier: Abschnitt 7) vorgenommen werden: