Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizkostenverordnung

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – Heizkosten V) regelt in erster Linie die Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten bei zentral versorgten Gebäuden mit zwei oder mehr Nutzeinheiten. Sie wurde 1981 erlassen und seitdem mehrfach novelliert.

Die Heizkostenverordnung 1981 (BGBl I S. 261, 296) wurde am 23. Februar 1981 erlassen und war gültig vom 1. März 1981 bis 30. April 1984.

Geltender Rechtsstand seit dem 1. Januar 2009 ist die Fassung, die sich auf Grund der Änderungsverordnung vom 2. Dezember 2008 (BGBl. I S.2375) ergibt.