Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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HeizkostenV´09 - Heizkostenverordnung vom 05. Oktober 2009

(Gültigkeitszeitraum 01.01.2009 bis 30.11.2021)

Die Heizkostenverordnung 2009 (BGBl I S. 3250) ergab sich aufgrund der Änderungsverordnung vom 2. Dezember 2008 (BGBl I S. 2375) und war gültig vom 1. Januar 2009 bis 30. November 2021. Die Bundesregierung hat diese Fassung mit Datum vom 5.10.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.3250) bekannt gemacht.

Gegenüber der vorhergehenden Fassung (HeizkostenV 1989) wurden vor allem die Regelungen der §§ 7 (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme) und 9 (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen) verändert.

Geltender Rechtsstand seit dem 1. Dezember 2021 ist die Fassung, die sich auf Grund der Änderungsverordnung vom 24. November 2021 (BGBl. I S.4964) ergibt.