Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV)

Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.

Die Verordnung wurde am 22. September 1978 erstmals erlassen, trat am 1. Oktober 1978 in Kraft und wurde in den über 20 Jahren ihres Bestehens viermal novelliert. Seit 1982 enthält die Heizungsanlagen-Verordnung auch Vorschriften zur Nachrüstung von Regelungseinrichtungen.

Mit Aufhebung der Heizungsbetriebsverordnung wurden 1989 in die Heizungsanlagen-Verordnung auch einzelne Anforderungen an den Betrieb der Anlagen aufgenommen.

2002 wurden Heizungsanlagen-Verordnung und Wärmeschutzverordnung zur Energieeinsparverordnung zusammengefasst.

Textstände der Heizungsanlagen-Verordnung: