Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsanlagen-Verordnung 1998
(Gültigkeitszeitraum 01.05.1998 bis 31.01.2002)

Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.

Bei der Neufassung 1994 wurden bereits Vorschriften der Europäischen Heizkesselrichtlinie (92/42/EWG) in deutsches Recht umgesetzt. Allerdings konnten auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes nur diejenigen Vorgaben dieser Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Inbetriebnahme von Heizkesseln in Gebäuden betreffen. Die Vorschriften zum Inverkehrbringen dieser Produkte konnten erst 1998 nach Änderung des Bauproduktengesetzes durch die "Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz (BauPGHeizkesselV)" umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang musste dann auch die Heizungsanlagen-Verordnung erneut fortgeschrieben werden, vor allem um die entsprechenden Regelungen formal an die BauPGHeizkesselV anzupassen. Ferner war Beanstandungen der Europäischen Kommission zu Details der Umsetzung Rechnung zu tragen.

Die am 4. Mai 1998 bekannt gemachte Heizungsanlagen-Verordnung 1998 enthält demzufolge fast ausschließlich Änderungen formaler Art.