Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsanlagen-Verordnung 1994
(Gültigkeitszeitraum 01.06.1994 bis 31.04.1998)

Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.

Die Neufassung 1994 diente im Wesentlichen der Umsetzung der Europäischen Heizkesselrichtlinie (92/42/EWG). Allerdings konnten auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes nur diejenigen Vorgaben dieser Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Inbetriebnahme von Heizkesseln in Gebäuden betreffen. Die Vorschriften zum Inverkehrbringen dieser Produkte konnten erst 1998 nach Änderung des Bauproduktengesetzes durch die "Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz (BauPGHeizkesselV)" umgesetzt werden; in diesem Zusammenhang wurde dann auch die Heizungsanlagen-Verordnung erneut fortgeschrieben (Heizungsanlagen-Verordnung 1998).

Bei der Neufassung 1994 wurden im Lichte der Klimaschutz-Beschlüsse der Bundesregierung auch einige Vorschriften verschärft. Neu sind insbesondere Vorschriften für die Einsparung von elektrischer Hilfsenergie. Zugunsten von so genannten "Passivhäusern" wurde eine Ausnahme aufgenommen.