Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsanlagen-Verordnung 1989
(Gültigkeitszeitraum.01.03.1989 bis 31.05.1994)

Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.

Die Novellierung der Heizungsanlagen-Verordnung im Jahre 1989 ist ein Element der "Verordnung zur Änderung energiesparrechtlicher Vorschriften vom 19. Januar 1989". Mit dieser Änderungsverordnung wurde u. a. die Heizungsbetriebsverordnung aufgehoben. Fortgeltende Regelungen dieser aufgehobenen Verordnung finden sich ab 1989 in der Heizungsanlagen-Verordnung (§ 9). Überdies sollten Grenzwerte der Abgasverluste (§ 3 Heizungsanlagen-Verordnung 1982) fortan ausschließlich Gegenstand des Immissionsschutzrechts (1. BImSchV) sein und aus der Heizungsanlagen-Verordnung entfallen.

Für das Beitrittsgebiet enthält Anlage I des Einigungsvertragsgesetzes besondere Regelungen zur Heizungsanlagen-Verordnung, die mit Inkrafttreten der Heizungsanlagen-Verordnung 1994 am 1. Juni 1994 obsolet wurden.