Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsanlagen-Verordnung 1982
(Gültigkeitszeitraum 01.06.1982 bis 28.02.1989)

Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.

Die Novellierung 1982 war vor allem geprägt von der erstmaligen Einführung von Nachrüstungsvorschriften im Energiesparrecht: Regelungseinrichtungen (zentrale Einrichtungen zur Abschaltung der Wärmezufuhr; Raumthermostate) waren fortan für bestimmte Bestandsanlagen nachzurüsten (§ 7). Weitere wesentliche Änderungen der materiellen Vorschriften wurden bei den Vorschriften zur Rohrleitungsdämmung (§ 6) und zur Dimensionierung von Wärmeerzeugern (§ 4) aufgenommen.