Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsanlagen-Verordnung 1978
(Gültigkeitszeitraum 01.10.1978 bis 31.05.1982)

Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.

Die Verordnung wurde am 22. September 1978 erlassen und trat am 1. Oktober 1978 in Kraft.