Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Gebäudeenergiegesetz 2020

Vereinfachtes Nachweisverfahren nach § 31 GEG 2020 (Modellgebäudeverfahren)

Bereits in § 3 Absatz 5 der aufgehobenen Energieeinsparverordnung (EnEV) war für Wohngebäude ein Modellgebäudeverfahren vorgesehen. Auf Grund der rechtlichen Konstruktion als "Vermutungsregelung" musste dieses Verfahren aber so gestaltet werden, dass die danach errichteten Gebäude stets die Anforderungen des Hauptverfahrens einhielten; damit ergaben sich zwangsläufig in den meisten Fällen strengere Anforderungen. In § 31 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde das Modellgebäudeverfahren zum eigenständigen zweiten Nachweisverfahren weiterentwickelt. Damit musste das Verfahren nicht mehr zwangsläufig zu strengeren Anforderungen führen und wurde attraktiver.

Funktionsweise des Modellgebäudeverfahrens

In Anlage 5 GEG wurden für das Modellgebäudeverfahren beschrieben

• die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens
Wäre das Verfahren ohne Einschränkung auf alle Wohngebäude anwendbar gewesen, so hätten für die Gebäude mit günstiger energetischer Konfiguration dieselben strengen Anforderungen gelten müssen, wie für die Gebäude mit ungünstiger Konfiguration. Deshalb musste der Anwendungsbereich zwangsläufig eingeschränkt werden.
• eine Auswahl von Anlagentechniken, die die Anforderungen des Gesetzes erfüllten und in der Praxis verbreitet waren.
Es war zulässig, energetisch bessere Komponenten einzusetzen als beschrieben.
• eine Tabelle mit Wärmeschutzklassen
Es war zulässig, den Wärmeschutz besser auszuführen als in der jeweiligen Klasse vorgesehen.
• ein Tabellensatz mit Kombinationen von Anlagentechniken und Wärmeschutzklassen, die die Anforderungen dieses Verfahrens erfüllten.
Die Tabellen waren differenziert nach der Gebäudegröße (Bruttogrundfläche, da sich die Gebäudenutzfläche als abgeleitete Größe errechnet) und Anbaugrad (freistehend, einseitig oder zweiseitig angebaut).

Bekanntmachung

Da allerdings für Gebäude, die nach diesem Verfahren errichtet wurden, keine Berechnungen durchgeführt wurden, mussten die Inhalte der Ausweise differenziert in einer entsprechenden Bekanntmachung der zuständigen Bundesministerien geregelt werden.

Jede nach Größe, Anbaugrad und Anlagentechnik differenzierte Gruppe von Gebäuden wurde durch ein so genanntes Modellgebäude repräsentiert. Auf Grund der Untersuchungen, die zur Vorbereitung durchgeführt wurden (siehe unten), wichen energetischen Eigenschaften der tatsächlichen Gebäude jeder Gruppe nur in vertretbar geringem Maße von denen des Modellgebäudes ab. Daher konnten mit hinreichender Genauigkeit die Eigenschaften des Modellgebäudes für die Energieausweise der von ihm repräsentierten Gruppe verwendet werden.

Die diesbezügliche gemeinsame Bekanntmachung der zuständigen Ministerien (des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat) wurde am 20. Januar 2021 im Bundesanzeiger verkündet.

Bekanntmachung zu den Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetzes bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens für zu errichtende Wohngebäude (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Erstellung von Energieausweisen nach dem Modellgebäudeverfahren mit der BBSR-Druckapplikation

Energiebedarfsausweise für Wohngebäude, die im Modellgebäudeverfahren nach § 31 GEG errichtet worden sind, ließen sich autark mit der BBSR-Druckapplikation erstellen. Die Inhalte der Bekanntmachung waren dort technisch hinterlegt. Die Eingabe von Bruttogrundfläche, Anbaugrad und Ausführungsvariante des Gebäudes durch den Aussteller bestimmte die Angaben im Energieausweis.
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Begleitforschung

Forschungsprojekt "Modellgebäudeverfahren für neue Wohngebäude"
Begleitgutachten zur Einführung des vereinfachten Nachweisverfahrens nach dem Gebäudeenergiegesetz

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurde das Verfahren „EnEV easy“ in drei Schritten für dessen Fortschreibung sowie für dessen Aufnahme in den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz vorbereitet.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war das Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung (IGTE) der Universität Stuttgart.
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