Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Gebäudeenergiegesetz 2020

Bekanntmachungen zum GEG 2020

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sah zu verschiedenen Sachverhalten amtliche Bekanntmachungen vor. Diese wurden unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Maßgaben durch die zuständigen Ministerien (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Folgende Bekanntmachungen wurden auf Basis der Regelungen des GEG 2020 veröffentlicht und gelten weiterhin:

  • Bekanntmachungen nach § 50 Absatz 4 GEG (Datenaufnahme im Wohn- und Nichtwohngebäudebestand)
  • Bekanntmachungen nach § 82 Absatz 5 GEG (Energieverbrauchswerte im Wohn- und Nichtwohngebäudebestand)

> Mehr zu den aktuell geltenden Bekanntmachungen

Folgende Bekanntmachung nach § 85 Absatz 8 GEG (Energieausweismuster) war für die Rechtsstände des GEG 2020 und des GEG 2023 gültig.

Bekanntmachung Energieausweismuster nach GEG 2020 (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

> Mehr zu den Energieausweismustern nach GEG 2020

Folgende Bekanntmachung zu den Angaben in Energiebedarfsausweisen bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens nach § 31 Absatz 2 GEG war für den Rechtsstand des GEG 2020 gültig.

Bekanntmachung zum Modellgebäudeverfahren nach GEG 2020 (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

> Mehr zum Modellgebäudeverfahren nach GEG 2020