Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Gebäudeenergiegesetz 2020

Mit dem GEG wurde ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Als Teil der Umsetzung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung wurden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bis dahin gültigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) in einem Gesetz zusammengeführt. Das Gebäudeenergiegesetz wurde als Gesetz am 8. August 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen. und trat zum 1. November 2020 in Kraft. Ein wesentliches Element des GEG 2020 war die Integration der Nutzungspflichten von Erneuerbaren Energien aus dem EEWärmeG in die Anforderungssystematik der Energieeinsparverordung.

Text des GEG 2020

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Neuerungen mit dem GEG 2020  (PDF, 49KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Auf folgende weitere, bei der praktischen Umsetzung des GEG 2020 zu beachtende Regelungen wird hingewiesen:

Auf folgende mit dem GEG 2023 entfallene oder geänderte Regelungen des GEG 2020 wird hingewiesen:

Auf folgende Veröffentlichung zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen auf Basis des GEG 2020 wird hingewiesen:

Das generell bis 31. Dezember 2022 gültige GEG 2020 ist weiterhin anwendbar für bestimmte Neubauten, für die der Bauantrag bereits vorher gestellt wurde. Geltender Rechtsstand vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 war das GEG 2023.