Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Gebäudeenergiegesetz 2020

Bekanntmachungen zum GEG 2020

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sah zu verschiedenen Sachverhalten amtliche Bekanntmachungen vor. Diese wurden unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Maßgaben durch die zuständigen Ministerien (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Folgende Bekanntmachungen sind auf Basis der Regelungen des GEG 2020 veröffentlicht worden und unverändert auch für den Rechtsstand des am 1.1.2023 in Kraft getretenen GEG 2023 weiterhin gültig:

• Bekanntmachungen nach § 50 Absatz 4 GEG
• Bekanntmachungen nach § 82 Absatz 5 GEG
• Bekanntmachung nach § 85 Absatz 8 GEG
• Bekanntmachung nach § 31 Absatz 2 GEG 2020

Die Inhalte der vorstehend aufgeführten Bekanntmachung nach § 31 Absatz 2 GEG sind auf das GEG 2020 zugeschnitten und werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Änderungen im GEG 2023 durch eine neue Ausgabe ersetzt.