Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ (GEG) wurde am 8. August 2020 erstmals vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 1. November 2020 in Kraft. Es ersetzte das bis dahin gültige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und führte die bis dahin geltenden Regelungen in einem Gesetz zusammen.

Mehr zum Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG 2020)

Die aktuelle Fassung des GEG ist seit 1. Januar 2023 das Gebäudeenergiegesetz 2023 (GEG 2023).