Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ (GEG) wurde am 8. August 2020 erstmals vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 1. November 2020 in Kraft. Es ersetzte das bis dahin gültige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und führte die bis dahin geltenden Regelungen in einem Gesetz zusammen.

Bisherige Gesetzesstände

> Mehr zum Gebäudeenergiegesetz 2020 (Gültigkeitszeitraum 01.11.2020 bis 31.12.2022)

> Mehr zum Gebäudeenergiegesetz 2023 (Gültigkeitszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023)

Die aktuelle Fassung des GEG ist seit 1. Januar 2024 das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024).

Übergangsrecht

Gemäß der Übergangsregelungen in § 111 können in bestimmten Fällen auch weiterhin das GEG 2023, das GEG 2020 oder noch die durch das GEG 2020 aufgehobene EnEV und das aufgehobene EEWärmeG zur Anwendung kommen.

> Mehr zu den Übergangregelungen