Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Novellierungsverfahren des Energieeinsparrechts 2013

Die im Herbst 2013 abgeschlossene Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erfolgte aufgrund verschiedener Anlässe. Sie diente

  • zum Einen der Umsetzung der neu gefassten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) in deutsches Recht und
  • zum Anderen der Weiterentwicklung der Anforderungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende und dem Energiekonzept von September 2010 und von Juni 2011.

Daneben ergab sich weiterer Änderungsbedarf

  • aufgrund der Weiterentwicklung des technischen Regelwerks (Aktualisierung von Verweisungen und zahlreiche Folgeänderungen),
  • aufgrund des Wunsches verschiedener Seiten nach weiteren Vereinfachungen sowie
  • aufgrund von Erkenntnissen im praktischen Vollzug der EnEV 2009 (Verbesserung der Verständlichkeit zur Unterstützung der Vollzugspraxis, Klarstellung von Fragen aus der Praxis z.B. durch Einarbeitung von Auslegungen).

Aus den Vorgaben der Gebäuderichtlinie ergaben sich für Deutschland im Wesentlichen folgende Umsetzungsaufträge:

  • Die langfristige Einführung des Niedrigstenergiegebäude-Standards für Neubauten mit Wirkung ab 2021 (Behördengebäude ab 2019).
  • Neue Regelungen zur Stärkung der Energieausweise. Hierzu zählen: die verpflichtende Angabe von Energiekennwerten in kommerziellen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen, die Erweiterung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen auf kleine Behördengebäude sowie auf größere, nicht behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr (z.B. Kaufhäuser, Banken, Restaurants) und die Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.

Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie erforderte zudem auch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG).

Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen.

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes wurde am 12. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Das geänderte EnEG schaffte die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die in der EnEV-Novelle vorgesehenen Änderungen. Sie sieht außerdem eine Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard (Behördengebäude ab 2019, alle übrigen Neubauten ab 2021) vor. Zudem wurde auf Initiative des Bundestages im Rahmen der Änderung des EnEG das Verbot des Betriebs von Nachtstromspeicherheizungen, das ab 2020 einsetzen sollte, aufgehoben (siehe Artikel 1a des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes).

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ist unter Einbeziehung der vom Bundesrat gewünschten Änderungen am 16.10.2013 von der Bundesregierung beschlossen worden. Mit Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 67 vom 21. November 2013, S. 3951) löst die geänderte Verordnung nach einer Übergangsfrist zum 1. Mai 2014 die bis dahin gültige EnEV 2009 ab.

Als Ausgangsmaterial für den Referenten- und Regierungsentwurf der Änderungsverordnung dienten Begleitgutachten, die das BBSR in Auftrag gegeben hatte.