Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bekanntmachungen für Energieausweise und andere Berechnungen für Bestandsgebäude

In § 9 Absatz 2 und § 19 Absatz 3 und 4 EnEV 2013 wurden die zuständigen Bundesministerien ermächtigt, gemeinsam Bekanntmachungen herauszugeben, die Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen sowie anderen Berechnungen bei Bestandsgebäuden vorsahen. Zum Zeitpunkt der Herausgabe der aktuellen Bekanntmachungen lag die Zuständigkeit gemeinsam beim Bundeministerium für Wirtschaft und Energie und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Die hier veröffentlichten Ausgaben vom 7. April 2015 trugen den entsprechenden Änderungen der Energieeinsparverordnung Rechnung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichte die Bekanntmachungen an dieser Stelle auf Grundlage von § 23 Absatz 4 EnEV 2013 im Auftrag der zuständigen Bundesministerien neben der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. Mai 2015.

Bekanntmachungen für Wohngebäude:

Bekanntmachungen für Nichtwohngebäude:

Diese Bekanntmachungen ersetzen die bisher geltenden Bekanntmachungen vom 30. Juli 2009.

Begleitforschung zu den Bekanntmachungen

Das BBSR hatte zur Vorbereitung der Neufassung der Bekanntmachungen nach § 9 Absatz 2 (Datenaufnahme und -verwendung im Wohngebäude- bzw. Nichtwohngebäudebestand) im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Begleitgutachten erstellen lassen. Die vorliegenden Bekanntmachungen folgten weitgehend – jedoch nicht durchgängig – Erkenntnissen und Vorschlägen des Gutachters.

Klimafaktoren

Beginnend mit der Ausgabe 2009 der Bekanntmachungen wurden für die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen die

http://www.dwd.de/klimafaktoren

genutzt. Die Klimafaktoren trugen ab dem 1. Mai 2014 dem geänderten Referenzklima Rechnung.