Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Fragen zu den Paragraphen der EnEV 2007 - Auslegungsfragen

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung der Energieeinsparverordnung treten insbesondere in der Anfangsphase einige Fragestellungen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund und auch um im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die in den Ländern eingehenden Anfragen mit allgemeinem Interesse beantworten soll.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalens sowie des Deutschen Instituts für Bautechnik - DIBt - eingerichtet.

Die hier abgedruckten Anfragen und deren Antworten sind zum jeweils angegebenen Datum in der wiedergegebenen Form beschlossen worden und betreffen den Rechtsstand der EnEV 2007

Auslegungen
zu § ... EnEVFragestellungBeschluss-datum/ Staffel lfd. Nr.
Anwendungsbereich
§ 1 Abs.1

Wie werden Tiefkühlhäuser bei den Berechnungen nach der EnEV 2007 behandelt?

26.02.08/
IX -1
§§ 1 Abs.1 Nr. 1 und 18 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 und Anl. 2 Nr. 1.2 sowie 19 Abs. 2 Satz 2

Die Angaben über den Energiebedarf und den Energieverbrauch in Energieausweisen für Nichtwohngebäude sind auf die Nettogrundfläche zu beziehen. Die technischen Regeln für die Ermittlung dieser Fläche unterscheiden jedoch nicht hinsichtlich der Frage, ob die einbezogenen Räume beheizt oder gekühlt werden oder ob sie in keiner Weise thermisch konditioniert werden.

Inwieweit ist es zulässig, bei der Ermittlung der Nettogrundfläche auch Teile eines Nichtwohngebäudes mit einzubeziehen, die thermisch nicht konditioniert werden?

26.02.08/
IX -2
Anforderungen an Wohngebäude
§ 3 i.V.m. Anl. 1 Nr. 2.1Wie ist bei Wohngebäuden der Umfang der Bodenplatte P und die Bodenfläche AG zu ermitteln, wenn bei einem teilbeheizten Keller die
Wärmeübertragung über das Erdreich mittels Temperatur-Korrekturfaktoren berechnet werden soll?
26.02.08/
IX -3*
§ 3 i.V.m. Anl. 1 Nr. 2.1Bei einer ausführlichen Berechnung der Wärmeverluste über das Erdreich bei Wohngebäuden sind diese monatsabhängig. Abweichend von anderen Berechnungsverfahren wird damit auch HT' monatsabhängig. Wie ist bei derartigen Werten der Nachweis der Einhaltung des zulässigen Höchstwertes nach EnEV zu führen?26.02.08/
IX -4*
§ 3 Abs. 1 i.V.m. Anl. 1 Nr. 2.7 Satz 3Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV 2007 eröffnet für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Wohngebäude die Möglichkeit einer gemeinsamen Berechnung. Gilt dabei hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (§ 3 Abs. 1) als Anforderung die Summe der Einzelanforderungen für die gemeinsam berechneten Einzelgebäude?26.02.08/
IX -5*
§ 3 Abs. 2 i.V.m. Anl. 1 Nr. 2.1.1 und 4 Abs.3 i.V.m. Anl.2 Nr.2.1.1Wie ist die Bereitstellung von Heizwärme auf der Basis von industrieller Abwärme, Deponie- oder Gichtgas und aus Müllverbrennungsanlagen beim Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs zu bewerten?26.02.08/
IX -6*
§ 3 Abs. 2 i.V.m. Anl. 1 Nr. 2.1.1 Satz 2 und 4 Abs.3 i.V.m. Anl.2 Nr.2.1.1Welcher Primärenergie-Umwandlungsfaktor ist bei Fern- oder Nahwärmenetzen mit unterschiedlichen Arten der Wärmeerzeugung zu verwenden?26.02.08/
IX -7*
Anforderungen an Nichtwohngebäude
§ 4 Abs. 2 i.V.m. Anl. 2 Nr. 1.1.1, 2.1.1 bis
2.1.3 EnEV 2007
Unter welchen Voraussetzungen können für Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung in Zonen eines Nichtwohngebäudes niedrige Innentemperaturen, unter welchen Voraussetzungen normale Innentemperaturen zugrunde gelegt werden? Wie sind in dieser Hinsicht die Zonen Nr. 6 und 7 (Einzelhandel/Kaufhaus) zu behandeln?27.05.09/
X - 4*
§ 4 Abs. 2 i.V.m. Anl. 2 Nr. 2.1.3 und 2.3.2 EnEV 2007 Individuelle Nutzungen und Nutzungsrandbedingungen für NichtwohngebäudeDürfen der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes eigene, individuell entwickelte Nutzungen zugrunde gelegt werden? Dürfen die Nutzungsrandbedingungen der DIN V 18599 Teil 10 (2007-02) Tabellen 4 bis 6 verändert werden?27.05.09/
X - 1*
Dichtheit, Mindestluftwechsel
§ 6 i.V.m. Anl. 4 Nr. 1

Nach § 6 EnEV 2007 sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anlage 4 Nr. 1 EnEV 2007 genügen.

Im Bereich der Wärmetausch- und Umfassungsfläche werden oft Öffnungen geplant, die aufgrund anderer Rechtsbereiche (Sicherheit, Brandschutz) notwendig sind (z.B Rauchabzugsöffnung bei Aufzugsschächten). Müssen diese Öffnungen/Einrichtungen ebenfalls den Anforderungen nach § 6 EnEV 2007 genügen?

26.02.08/

IX -8*
§ 6 i.V.m. Anl. 4 Nr. 2

Darf im Zusammenhang mit der Überprüfung der Dichtheit eines Gebäudes nach Anlage 4 Nr. 2 EnEV

a) das Verfahren nach der DIN EN 13829 (Verfahren A oder B) und

b) der Messzeitpunkt frei gewählt werden?

26.02.08/
IX -9*
§ 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anl. 4 Nr. 1

Inwieweit sind geregelte Außenwandluftdurchlässe, die in einen Fensterrahmen eingebaut werden, zur Einstufung in eine Klasse der Fugendurchlässigkeit von außenliegenden Fenstern mit heranzuziehen?

Wie ist die Regelung der maßgeblichen Normen DIN EN 1026 und DIN EN 12207 hinsichtlich der Prüfung der Luftdurchlässigkeit sowie des aufzubringenden Prüfdruckes zu interpretieren?

26.02.08/
IX -10*
Änderung von Gebäuden
§ 9 i.V.m. Anl. 3Welche Anforderungen stellt die EnEV an Gebäude, deren Nutzung geändert wird? Ist bei einer Umnutzung § 9 Abs. 1 EnEV 2007 („140-Prozent-Regel“) bzw. Abs. 3 („Bauteilverfahren“) oder Abs. 6 (Neubaustandard) anzuwenden?27.05.09/
X - 3*
§ 9 i.V.m. Anl. 3Wie sind bei Sanierungsmaßnahmen Glasdächer nach Anlage 3 EnEV 2007 zu behandeln?26.02.08/
IX -11*
§ 9 i.V.m. Anl. 3 Nr. 1 Buchstabe fWie können Maßnahmen bei Sichtfachwerk gemäß Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe f) unter Berücksichtigung der Schlagregenbeanspruchung durchgeführt werden?26.02.08/
IX -12*
§ 9 Abs. 1 und 3In welchen Fällen der Erneuerung von Decken, die beheizte Räume nach unten gegen Außenluft abgrenzen, werden Anforderungen nach Energieeinsparverordnung gestellt? Welche Wärmedurchgangskoeffizienten werden im Rahmen des Bauteilverfahrens nach Anlage 3 EnEV 2007 gefordert?26.02.08/
IX -13*
§ 9 Abs. 1 und 3 i.V.m. Anl. 3 Nr. 1 Buchstabe e

In welchen Fällen der Erneuerung des Außenputzes an Gebäuden werden Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten der Wand (§ 9 Abs. 3) oder das Gebäude als Ganzes (§ 9 Abs. 1) gestellt?

a) Inwiefern gilt die Anforderung nach Anlage 3, Nr. 1, Buchstabe e) auch bei einer Grenzbebauung?

b) Gilt Anlage 3, Nr. 1, Buchstabe e), wenn ein gerissener Putz mit einem neuen Überputz (ggf. unter Verwendung eines Armierungsgewebes) saniert oder wenn eine Sichtbetonfläche saniert und beschichtet wird?

26.02.08/
IX -14*
§ 9 Abs. 1 und 3 i.V.m. Anl. 3 Nr. 4.2Was gilt als Flachdach und wann müssen demzufolge die Anforderungen nach Anlage 3 Nr. 4.2 EnEV 2007 eingehalten werden? Gilt die Überarbeitung einer Dachdichtung beim Flachdach als Erneuerung der Dachhaut nach Anlage 3 Nr. 4.2 Buchstabe b EnEV?26.02.08/
IX -15*
§ 9 Abs. 4

§ 9 Abs.  4 EnEV 2007 enthält einen bezüglich der Art des Bauteils differenzierten Flächenanteil, bei dessen Überschreitung die Anforderungen des Absatzes 1 oder 3 zu beachten sind.

a) Gelten die Anforderungen des Absatzes 3 bei Überschreiten dieser Bagatellgrenze auch für die restliche, von der fraglichen Änderung nicht betroffene Bauteilfläche?

b) Gelten die Anforderungen des Absatzes 3 für die von der Änderung betroffene Teilfläche auch dann, wenn eine verordnungsgerechte Ausführung unter Beachtung der Regeln der Technik nur dann möglich ist, wenn gleichzeitig auch die eigentlich nicht betroffene Restfläche in die Maßnahme mit einbezogen werden müsste? Gelten sie z. B. dann, wenn eine Erneuerung des Außenputzes an vielen kleinen, nicht zusammenhängenden Teilflächen einer Fassade durchgeführt wird, die insgesamt den in der Bagatellgrenze genannten Anteil von 20 % überschreiten?

26.02.08/
IX -16*
§ 9 Abs. 4

§ 9 Abs.  4 EnEV 2007 enthält einen bezüglich der Art des Bauteils differenzierten Flächenanteil, bei dessen Überschreitung die Anforderungen des Absatzes 1 oder 3 zu beachten sind. Wie ist dabei mit Dächern und unteren Gebäudeabschlüssen zu verfahren, für die hinsichtlich der "Bagatellregelung" § 9 Abs. 4 Nr. 2 EnEV gilt?

a) Was ist unter "jeweilige Bauteilfläche" nach § 9 Abs. 4 Nr. 2 zu verstehen, wenn der obere Gebäudeabschluss aus verschiedenen geometrisch voneinander getrennten Dachflächen besteht? Ist der 20 %‑Anteil auf die einzelne Fläche oder auf die Gesamtheit der Flächen zu beziehen?

b) Inwieweit gelten die Anforderungen von § 9 Abs. 3 bei Überschreiten der Bagatellgrenze für die restliche nicht betroffene Bauteilfläche?

26.02.08/
IX -17*
Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§§ 10,11 und 30Sind die Anforderungen der §§ 10, 11 und 30 EnEV 2007 auch bei Gebäuden einzuhalten, die strukturell leer stehen und abgerissen werden sollen?26.02.08/
IX -18*
§§ 10 Abs. 1 und 30 Abs. 1Bei der Regelung zur Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach § 10 Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 EnEV 2007 gilt der Stichtag "Einbau oder Aufstellung vor dem 01. Oktober 1978". Wie kann dieser Stichtag beurteilt werden, wenn beim Eigentümer des Gebäudes keine Unterlagen vorliegen und das Typenschild des Kessels nur dessen Baujahr ausweist?26.02.08/
IX -19*

§§ 10 Abs. 1 und 30 Abs. 1 i.V.m. § 2 Nr. 10 und 11

Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob ein vor dem 1. Oktober 1978 eingebauter Heizkessel ein Niedertemperatur-Heizkessel oder ein Brennwertkessel im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 EnEV 2007 ist?

Welche Tatbestände sind im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 als "Ertüchtigung" anzusehen?

26.02.08/
IX -20*
§§ 10 Abs. 2 und 30 Abs. 3

Nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume in Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen bzw. mussten nachträglich gedämmt werden.

Wie ist der Begriff - nicht begehbar- auszulegen?

26.02.08/
IX -21*
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 14 Abs. 3 und 2

In § 14 Abs. 1 Satz 1 EnEV 2007 wird beim Einbau von Zentralheizungen in Gebäude eine Ausstattung mit zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von

1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und

2. der Zeit

gefordert.

a) Wie ist in diesem Zusammenhang der Begriff "Zentralheizungen" definiert? Handelt es sich auch um eine Zentralheizung i. S. dieser Vorschrift, wenn ein Heizkessel lediglich eine kleine Nutzeinheit in einem Gebäude – z.B. eine Ein-Zimmer-Wohnung – beheizt? Reicht in diesem Fall die raumweise Regelung nach § 14 Abs. 2 aus, um die Ziele der Verordnung zu erreichen?

b) Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 EnEV 2007 gilt die Vorschrift im Grundsatz auch für die Nachrüstung vorhandener Zentralheizungen mit Wärmeerzeugern auf Festbrennstoffbasis. Ist hier davon auszugehen, dass die generelle Wirtschaftlichkeit der Vorschrift auch dann gegeben ist, wenn die Nachrüstung einer Regelungseinrichtung das Vorhandensein eines Pufferspeichers voraussetzt?

26.02.08/
IX -22*

§ 14 Abs. 5 i.V.m. Anl. 5

Kann bei einer Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitung innerhalb der Baukonstruktion (z.B. Decke, Außenwand) die nach Anlage 5 geforderte Dämmung der Rohrleitung durch Bauschichten der Baukonstruktion ersetzt werden, in der sich die Rohrleitung befindet, wenn diese die gleiche Dämmwirkung entfalten, wie eine Rohrdämmschale? Wie ist der Einbau von nichtkonzentrischen Rohrdämmungen zu bewerten? 26.02.08/
IX -23*
Grundsätze des Energieausweises
§ 16 Abs. 3Für ein bestehendes Verwaltungsgebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche wurde 2005 der Bauantrag gestellt. Da in dem Gebäude öffentliche Dienstleistungen für eine große Anzahl von Menschen erbracht werden, hat der Eigentümer ab 1. Juli 2009 an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle den Energieausweis auszuhängen. Auf welcher Grundlage sind die Nachweise zu führen? Welcher Energieausweis darf in diesem Fall zum Aushang verwendet werden?27.05.09/
X - 2*
§ 17 Abs. 3 Satz 1Können Energieausweise auch für Teile eines Wohngebäudes ausgestellt werden?26.02.08/
IX -24
Gemischt genutzte Gebäude
§ 22

Unter welchen Voraussetzungen müssen Teile eines Wohngebäudes, die nicht dem Wohnen dienen, als Nichtwohngebäude behandelt werden?

Und unter welchen Voraussetzungen müssen umgekehrt Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen, als Wohngebäude behandelt werden?

26.02.08/
IX -25

*Diese Auslegung war dem Inhalt bereits für frühere Fassungen der EnEV beschlossen worden und wurde redaktionell auf den Stand der EnEV 2007 fortgeschrieben. Die Angabe von Staffel und Nummer bezieht sich auf die Fortschreibung.