Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007
(Gültigkeitszeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2009)

"Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)" wurde am 16. November 2001 erstmals erlassen und trat am 1. Februar 2002 in Kraft (EnEV 2002). Sie ersetzte die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung 1995 und die bis dahin gültige Heizungsanlagen-Verordnung 1998. Der Fortschreibung des technischen Regelwerks wurde im Jahre 2004 mit der EnEV 2004 Rechnung getragen.


Die erste Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) enthielt einige Umsetzungsaufträge an die Mitgliedstaaten, die in Deutschland zwar teilweise bereits auf Grund der EnEV 2002 erledigt waren, teilweise jedoch noch weiteren Umsetzungsbedarf begründeten (Energieausweise für Bestandsgebäude, Berechnungsumfang bei Nichtwohngebäuden, Inspektion von Klimaanlagen). Um diesen internationalen Vorgaben Rechnung zu tragen, sollte – fristgerecht vor dem 6. Januar 2006 (Umsetzungstermin) eine neu gefasste Energieeinsparverordnung vorgelegt werden. Vor dem Hintergrund der vorzeitigen Neuwahl des Bundestages im Herbst 2005 und des damit verbundenen Regierungswechsels wurde der Erlass der Verordnung jedoch verzögert. Die von der Bundesregierung im November 2006 vorgelegte und schließlich im am 24. Juli 2007 erlassene

entstand auf der Grundlage der EnEV 2004 als "1:1-Umsetzung" der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Vor diesem Hintergrund enthält sie auch keine materiellen Änderungen, die nicht durch die Richtlinie begründet sind, insbesondere kein geändertes Anforderungsniveau.

Vor dem Erlass der Verordnung hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Reihe von Begleitgutachten in Auftrag gegeben, die den Verordnungsgeber beim Entwurf der Verordnung unterstützten.

Die Verordnung ermächtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Herausgabe amtlicher Bekanntmachungen zu bestimmten Aspekten der Ausstellung von Energieausweisen und Bedarfsberechnung für bestehende Gebäude.

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung energiesparrechtlicher Verordnungen treten insbesondere in der Anfangsphase einige Fragen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.
Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten und beschlossen.