Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparverordnung 2004
(Gültigkeitszeitraum 08.12.2004 bis 30.09.2007)

Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)" wurde am 16. November 2001 erstmals erlassen und trat am 1. Februar 2002 in Kraft (EnEV 2002). Sie ersetzte die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung 1995 und die bis dahin gültige Heizungsanlagen-Verordnung 1998.


Das technische Regelwerk, auf das sich die EnEV 2002 stützte, wurde im Laufe des Jahres 2003 fortgeschrieben. Dies war Anlass für die

Dadurch entstand die

Zu § 13 der Verordnung ("Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte") wurde auch die zur EnEV 2002 erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) fortgeschrieben.

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung energiesparrechtlicher Verordnungen treten insbesondere in der Anfangsphase einige Fragen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.

Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten und beschlossen.