Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparverordnung 2002
(Gültigkeitszeitraum 01.02.2002 bis 07.12.2004)

Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)" wurde am 16. November 2001 erstmals erlassen und trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Sie ersetzte die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung 1995 und die bis dahin gültige Heizungsanlagen-Verordnung 1998.

Lesefassung der Verordnung:


Zu § 13 der Verordnung ("Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte") wurde eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung energiesparrechtlicher Verordnungen treten insbesondere in der Anfangsphase einige Fragen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.

Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten und beschlossen.