Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz, genauer: zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten Energieträgern erlassen.

Das Gesetz enthält keinerlei unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei erforderlich. Seither dürfen auf der Grundlage des EnEG Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen.
Warum für den Gebäudebereich die Energieeinsparung gesetzgeberisch geregelt wurde, wird in der Begründung des Bundestages (Drucksache 7/4575) wie folgt dargelegt:

"Die auf längere Sicht begrenzte Verfügbarkeit der Energie, die hohe Importabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland und die zunehmende Verteuerung der Energie erfordern energiepolitisch einen rationelleren und sparsameren Einsatz. Damit werden zugleich die durch die Energieerzeugung und den -verbrauch bedingten Umweltbelastungen verringert. ..."

"Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine Verknappung des Energieangebots und steigende Preise ein energiebewusstes Verhalten der Verbraucher zur Folge haben. Die energiepolitisch gebotene rationellere Energienutzung ist in dem durch das Gesetz erfassten Bereich allein über den Preis jedoch nicht zu erreichen. Die notwendigen Maßnahmen in diesem Bereich müssen angesichts der Langfristigkeit der Investitionen bereits bei der Errichtung der Gebäude und der Installation der heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen ansetzen. Nachträgliche Maßnahmen erfordern einen unverhältnismäßig höheren Kostenaufwand. Weiter besteht im Bereich des Wohnungsbaus das Problem unterschiedlicher Träger für die Investitionen und die Heizkosten. Dies gilt insbesondere für den Mietwohnungsbau, da der Mieter keine Möglichkeit hat, durch eigene Investitionen seinen Energieverbrauch zu senken. Für Raumheizung und Klimatisierung im Hochbau können die technisch möglichen und energiewirtschaftlich notwendigen Einsparungen ohne gesetzliche Regelung nicht durchgesetzt werden. ..."

Das Gesetz wurde mehrfach novelliert, um neuen Bedürfnissen der Rechtsetzung zu genügen. Im Archiv sind Informationen und Texte zu folgenden Fassungen des Gesetzes enthalten:

  • EnEG 1976 (Gültigkeitszeitraum 29.07.1976 bis 25.06.1980)
  • EnEG 1980 (Gültigkeitszeitraum 26.06.1980 bis 08.09.2005)
  • EnEG 2005 (Gültigkeitszeitraum 09.09.2005 bis 01.04.2009)
  • EnEG 2009 (Gültigkeitszeitraum 02.04.2009 bis 13.07.2013)

  • EnEG 2013 (Gültigkeitszeitraum 14.07.2013 bis 31.10.2020)

Das EnEG wurde mit dem "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze" mit Wirkung ab dem 1. November 2020 aufgehoben.